6.1.8.11. Steuerbefreiung für Anlagegold Rz 772b: Mit Verordnung des BM für Finanzen wird jährlich bekannt gegeben, welche Goldmünzen die Kriterien für Anlagegold iSd § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j sublit. bb UStG 1994 jedenfalls erfüllen. Sind Münzen in diesem Verzeichnis angeführt…
Anlage 12 Anhang XXVI - Gold und Golderzeugnisse gemäß Artikel 3o Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | KN Code | Warenbezeichnung | 7108 | Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver | 7112 91 | Abfälle und…
3. Ausnahmen Eine Registrierung und deren Nachweis bei der Zollabfertigung sind nicht erforderlich für: a)Edelmetallgegenstände mit wissenschaftlichem, künstlerischem, geschichtlichem oder kulturgeschichtlichem Wert, sofern sie vor 1938 erzeugt wurden; b)Edelmetallgegenstände, die ausschließlich wissenschaftlichen, technischen oder medizinischen Zwecken dienen; c)Münzen; d)Barren; e)Rohmaterialien…
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Anwendungsbereich (1) Den Beschränkungen des Punzierungsgesetzes 2000 unterliegen Edelmetallgegenstände, die zu Handelszwecken in das Bundesgebiet verbracht werden. (2) Als Edelmetallgegenstände gelten gemäß § 1 des Punzierungsgesetzes 2000 a)Gegenstände aus Platin oder Platinlegierungen mit einem Mindestfeingehalt von 950 Tausendstel, wobei dem Platin…
2.2. Abfertigungsvoraussetzungen (1) Jeder Inhaber eines Betriebes, der Edelmetallgegenstände zu Handelszwecken in das Bundesgebiet einführt, muss beim Zollamt Wien registriert sein und diese Registrierung anlässlich der Zollabfertigung nachweisen (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7580"). Als "Handelszwecke" gelten dabei im Hinblick…
Anlage 13 Anhang XXVII - Gold gemäß Artikel 3o Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 | KN Code | Warenbezeichnung | ex 7113 | Schmuckwaren und Teile davon, aus Gold oder die Gold enthalten oder aus Goldplattierungen | ex 7114 | Gold- und Silberschmiedewaren…