RIS AI
5 Treffer1527 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 7–121.2.1.1 Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Die Gesellschaft kann nach § 1 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich zu jedem gesetzlich zulässigen, auch ideellen Zweck, durch eine Person (Einmanngesellschaft) oder mehrere Personen gegründet werden. Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, Personengesellschaften mit Ausnahme der GesBR, Inländer oder Ausländer sein…

AH-26161. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

…der Verordnung (EU) 2023/1529 gelten diese Rechtsgrundlagen im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für die nach…

AH-2616Einleitung
geltende FassungRichtlinien22.10.2021

  Die Arbeitsrichtlinie AHIran-2616Embargo (Arbeitsrichtlinie IranAH-Embargo2616) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…

GK-0500Iran
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Iran | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 5 des Abkommens, BGBl. Nr. 329/1989 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen NICHT…

AH-26165A. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.07.2023

55A. Strafbestimmungen 5.15A.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130; im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.