RIS AI
7 Treffer1533 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 253–2605.4.2 Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln (§ 2 Pendlerverordnung)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen (zB Gleitzeit) bestehen keine Bedenken, der Abfrage einen repräsentativen Arbeitsbeginn bzw. ein repräsentatives Arbeitsende zu Grunde zu legen. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte innerhalb eines Verkehrsverbundes (zB…

LStR 2002 Rz 273–2755.4.9 Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro durch den Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…prüfen, ob ein anderer Arbeitgeber dieses Arbeitnehmers gleichzeitig ebenfalls ein Pendlerpauschale berücksichtigt. Änderungen der Verhältnisse für die Berücksichtigung dieser Pauschbeträge und Absetzbeträge muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber innerhalb eines Monats mittels neuen Ausdrucks oder elektronischer Übermittlung des Ergebnisses des Pendlerrechners (L 34 EDV) melden. Die…

EStR 2000 Rz 3447–34818.8 ABC der Rückstellungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Leistungsprämien beschlossen, ist die Bildung einer Rückstellung ausgeschlossen (VwGH 11.12.1990, 89/14/0109), da ein wertändernder und nicht werterhellender Umstand vorliegt. Gleitzeitüberlänge Rz 3478: Siehe Urlaubsrückstellung, Rz 3523 (sinngemäß). GSVG-Beiträge Rz 3478a: Rückstellungen können nach § 9 Abs. 1 EStG 1988 nur gebildet…

LStR 2002 Rz 1105–110619.8.4 Nachzahlungen (§ 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…dass die jeweils ältesten Zeitguthaben zuerst (in Freizeit) ausgeglichen werden. Die Vergütung des Gleitzeitsaldos stellt keine Nachzahlung gemäß § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 dar, da bis zum Zeitpunkt der Abrechnung der Gleitzeitperiode der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Bezahlung des Gleitzeitguthabens hat (vgl…

LStR 2002 Rz 1145–115120.5 Überstundenzuschläge (§ 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Der Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 und 2 EStG 1988 kann bei Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Lohnzahlungszeitraumes sowie bei mehreren Dienstverhältnissen gleichzeitig von beiden Arbeitgebern stets in voller Höhe berücksichtigt werden. Rz 1148: Das Ausmaß der steuerfreien Zuschläge ist im § 68 Abs. 2 EStG 1988 festgehalten…

LStR 2002 Rz 11126–1116342.5.14 § 68 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

…Urlaub oder sonstigen bezahlten Abwesenheiten schwankend bzw. wenn die Zuordnung der geleisteten Überstunden zu den einzelnen Monaten auf Grund bestehender Gleitzeitvereinbarung nicht möglich ist? Fall 1: Jänner bis Mai jeweils 15 Überstunden Juni bis August keine Überstunden September bis Dezember jeweils 15 Überstunden Summe: 135…

LStR 2002 Rz 1161–116320.5.3 Nachweis von Überstunden und steuerliche Behandlung von Überstundenpauschalen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

20.5.3 Nachweis von Überstunden und steuerliche Behandlung von Überstundenpauschalen Rz 1161: Für die Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen im Sinne des § 68 Abs. 2 EStG 1988 sind grundsätzlich keine gesonderten Aufzeichnungen erforderlich, sofern bereits in früheren Lohnzahlungszeiträumen Überstunden in diesem oder einem höheren Ausmaß…