…beteiligte Gruppenmitglied oder der inländische ausreichend finanziell beteiligte Gruppenträger hat daher das Vorliegen eines zuzurechnenden Verlustes zu erklären (Formular K1g). Es ist Sache des inländischen ausreichend finanziell beteiligten Gruppenmitgliedes oder Gruppenträgers, die Glaubwürdigkeit der ausländischen Abschlüsse zu dokumentieren und im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei…
…entnehmen sein. Nach § 158 Abs. 4 BAO sind die Abgabenbehörden für Zwecke der Abgabenerhebung berechtigt, auf automationsunterstütztem Weg Einsicht in das automationsunterstützt geführte zentrale Vereinsregister zu nehmen. Rz 794: Vereinsbehörde ist die jeweils nach dem in den Statuten angegebenen Vereinssitz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. BuLandespolizeidirektion (vgl…
…ist es erforderlich, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zu überprüfen, um zu bestimmen, ob der Kontoinhaber die Einkünfte- und Vermögensgrenzen nach § 95 Z 1 GMSG einhält, und die Anmerkungen und Fußnoten zum Jahresabschluss im Hinblick auf einen Hinweis zu überprüfen, ob es sich…
…9.2003, 2000/14/0106). Im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid können, wenn Bescheide über den Abgabenanspruch ergangen sind, Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg erhoben werden (VwGH 19.6.2002, 2002/15/0018; VwGH 24.2.2010, 2006/13/0112). Solche Einwendungen…
…ohne dass es eines Haftungsbescheides bedarf. Ergibt sich später, dass die vom Abfuhrpflichtigen abgeführten Abgaben zu gering waren, so ist im Haftungsbescheid keine neue Fälligkeit zu setzen (zB Abfuhrdifferenzen betreffend Lohnsteuer im Fall der Inanspruchnahme des Arbeitgebers mit Haftungsbescheid). Ergibt sich somit die Fälligkeit aus…
22.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters Rz 6710: Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken aus einer Verlassenschaft (vor Einantwortung) sind grundsätzlich ab dem Todestag den Erben zuzurechnen (siehe Rz 108a). Wurden Erbantrittserklärungen zum gesamten Nachlass abgeben und ist das Erbrecht…