… 4 Abs. 3 bis 6 GSpG nicht dem Glücksspielmonopol unterliegen. Diese sind traditionelle Warenausspielungen mit Glücksspielautomaten mit Höchsteinsatz 1 Euro, vorzeitig verloste Versicherungssummen bestimmter Lebensversicherungsverträge, Kleinausspielungen wie Glückshäfen, Juxausspielungen und Tombolaspiele, bei denen das zusammengerechnete Spielkapital der Ausspielungen im Kalenderjahr 4.000 Euro nicht übersteigt…
…§ 57 bis 59 GSpG) oder an die Anwendbarkeit des Glücksspielmonopols des Bundes (§ 4 GSpG). Demnach sind auch befreit Umsätze aus Glückshäfen, Juxausspielungen und Tombolaspiele iSd § 4 Abs. 5 GSpG zu anderen als Erwerbszwecken (zB bei einem steuerpflichtigen Vereinsfest eines gemeinnützigen Vereines) sowie Ausspielungen mit Kartenspielen…