3.3.14 Benützung von Einrichtungen und Anlagen sowie, Gesundheitsförderungen (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. a EStG 1988) und Kindergärten (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. c EStG 1988) Rz 77: Begünstigt ist der geldwerte Vorteil aus der Benützung von arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen…
…von Medizin und Technik). Ebenso können derartige Privatstiftungen Leistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 lit. a zweiter Teilstrich EStG 1988 - zielgerichtete, wirkungsorientierte Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention sowie Impfungen (siehe Rz 77a) - steuerfrei an ihre Begünstigten erbringen. Rehabilitations- oder Krankengeld darf nicht steuerfrei ausgezahlt werden.
…70/1999); steuerfrei sind jedoch die individuelle Beratung der Arbeitnehmer bzw. Bediensteten in Angelegenheiten des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung, die arbeitsmedizinische Untersuchung von Arbeitnehmern bzw. Bediensteten, ausgenommen Einstellungs- und berufliche Eignungsuntersuchungen, die Durchführung von Schutzimpfungen, sowie die Dokumentation…