RIS AI
5 Treffer1511 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 90812.8.27 Wohnkosten
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Eigenheimes (oder eines sonstigen Wohnraumes) stellen außergewöhnliche Belastungen dar, soweit es sich dabei um einen verlorenen Aufwand handelt. Abzugsfähig sind zB der Einbau einer Behindertentoilette, die rollstuhlgerechte Adaptierung einer Wohnung oder der Einbau eines Liftes in einem zweigeschossigen Haus…

LStR 2002 Rz 503–5057.6.3 Wohnraumschaffung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…Beispiel 3: Ein vom Steuerpflichtigen errichtetes Einfamilienhaus dient zu 50% eigenen Wohnzwecken. An dieses Einfamilienhaus wird ein Anbau in der Größe des bestehenden Wohnraumes errichtet; der Anbau dient zu 100% eigenen Wohnzwecken. Bezogen auf den gesamten Raum dienen nach dem Anbau 75% des Einfamilienhauses privaten…

LStR 2002 Rz 534–5397.6.4.5 Herstellung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Die in der Verordnung vom 25. März 1980, BGBl. Nr. 135/1980, normierten Aufwendungen können aus dem Titel der Sanierung von Wohnraum ab 1989 begünstigt sein. Die näheren Voraussetzungen (Einhalten bestimmter technischer Werte usw.) sind für den Sonderausgabenabzug aus dem Titel der Sanierung von Wohnraum…

LStR 2002 Rz 149–1624.2.2 Wohnraumbewertung (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 290/2024)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Der Abschlag gemäß § 2 Abs. 7a Z 2 Sachbezugswerteverordnung kann nicht angewendet werden, da die Unterkunft mehr als 12 Monate zur Verfügung gestellt wird. Beispiel 2: Einem Kellner in einem Hotelbetrieb wird von November 20182024 bis April 20192025 eine arbeitsplatznahe Unterkunft (3536 m2) seitens des…

LStR 2002 Rz 519–5217.6.3.4 Eigentumswohnung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Zeitpunkt der Aufwendungen die grundbücherliche Eintragung des Wohnungseigentümers durchgeführt wurde. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt der Bezahlung bereits ein Anwartschaftsrecht auf die Eigentumswohnung besteht, der Steuerpflichtige in diesem Zeitpunkt zumindest außerbücherlicher Eigentümer des Grundanteiles ist (VwGH 17.6.1981, 3386/80, 3860/80) und der…