Geschäftsführervergütung Rz 776: Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind verdeckte Ausschüttungen, soweit sie das Maß dessen überschreiten, was für die gleiche Leistung an gesellschaftsfremde Personen (Geschäftsführer, die nicht gleichzeitig Anteilsinhaber sind) gezahlt werden müsste. Richtschnur für die Beurteilung des Ausmaßes sind sowohl der Fremdvergleich, als auch…
5.4.8.2 Rechtsbeziehungen Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschaft Rz 1200: Prinzipiell gelten die Ausführungen in Rz 1196 ff sinngemäß; im Folgenden werden Fälle, die konkret für Gesellschafter-Geschäftsführer Geltung haben, dargestellt. Rz 1201: Für die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter…
15.4.5.12 Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Stiftungsvorstände Rz 981: Die Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH kann auch in steuerrechtlicher Hinsicht auf Grund eines Dienstvertrages, aber auch auf Grund eines so genannten freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages erfolgen (VwGH 15.7.1998, 97…
5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen Rz 1166: In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt: Rz 1167: Abfertigung Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird (VwGH 1.12.1992, 89/14…
19.2.1.4 Leistungsvergütungen Rz 5860: Die Vergütungen der Gesellschaft für Leistungen des Gesellschafters als Privatperson (Arbeits- bzw. Werkverträge, Darlehensgewährungen, Mietverträge; so genannte Tätigkeitsvergütungen, siehe Rz 5860a) sind gemäß §§ 21 Abs. 2 Z 2, 22 Z 3 und 23 Z 2 EStG 1988 dem…
Gehaltsnachzahlungen Rz 768: Werden Gehaltsnachzahlungen und Tantiemen bezahlt, wobei eindeutige und von vornherein abgeschlossene Vereinbarungen weder für die (aufgrund erbrachter Überstunden) bezahlten Nachzahlungen, noch für die Tantiemen vorlagen (als Resultat einer Kundenstocküberlassung), liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Diese ergibt sich nicht aufgrund einer Angemessenheitsprüfung, sondern…
12.8.14 Geschäftsführerhaftung Rz 896a: Zahlungen, die aus Anlass einer Geschäftsführerhaftung (§ 9 BAO) angefallen sind, sind keine außergewöhnliche Belastung (betreffend Werbungskosten siehe Rz 366a).
Geschäftsunterlagen Rz 779: Werden die Geschäftsunterlagen für ein unglaubwürdig erscheinendes Entgelt für die Baubetreuung nicht vorgelegt, ist es unbedenklich, hinsichtlich des nicht glaubhaft gemachten Betrages eine verdeckte Ausschüttung anzunehmen (VwGH 18.12.1990, 89/14/0133). Geschäftswert Rz 780: Siehe Stichwort "Firmenwert", Rz 757. Geschenke…
…die Gesamtausstattung unangemessen, ist grundsätzlich eine lineare Kürzung aller Bestandteile der Vergütung vorzunehmen. Siehe weiters Abschnitt 13.9, Stichworte "Dienstverhältnis, allgemein", Rz 734 bis 736, "Geschäftsführervergütung", Rz 776 bis 778, "Pension", Rz 874 bis 881 (die allerdings in der Regel vorrangig und isoliert betrachtet wird).
9.2 Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988) Rz 670: Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer an der Kapitalgesellschaft wesentlich (mehr als 25%) beteiligt, sind auch bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 keine Einkünfte aus…
18.1.721.1.7 Aufsichtsratsvergütungen (§ 12 Abs. 1 Z 7 KStG 1988) Rz 1265: Vom teilweisen Abzugsverbot sind alle Körperschaften ungeachtet ihrer Rechtsform betroffen, ohne Rücksicht, ob sie gesetzlich verpflichtet sind, einen Aufsichtsrat einzurichten, oder ob sie diesen freiwillig errichten. Es gilt daher ua…
5.9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH…
…auf die Führung der Geschäfte der Einzelfirma des Gesellschafters). Auch in einer zu niedrigen Geschäftsführervergütung der GmbH (zB die KG ersetzt der GmbH nicht einmal die entstandenen Kosten) kann eine verdeckte Ausschüttung (im Ausmaß des bei der GmbH zu erhöhenden Gewinnanteils) liegen, weil den Kommanditisten…
…um auf diese Weise seinen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg zu dokumentieren. Tantiemen des geschäftsführenden Anteilsinhabers sind Teil der Geschäftsführervergütung und es gelten die allgemeinen Ausführungen zu diesem Stichwort. Um den Voraussetzungen des Fremdvergleiches und denen der steuerlichen Anerkennung von Beziehungen zwischen nahen Angehörigen zu entsprechen…
…die Rechtsfolgen des § 23 Z 2 EStG 1988 zu beseitigen. Rz 395: Erhält ein in Österreich ansässiger Gesellschafter von seiner ausländischen Personengesellschaft Geschäftsführervergütungen, dann stellen sich diese als Entnahme eines Vorweggewinns dar und sind - auch wenn die Geschäftsführertätigkeit überwiegend in Österreich ausgeübt worden sein solltesoweit…
…Still), deren Kommanditisten Gesellschafter der GmbH sind (deren GmbH-Gesellschafter atypisch still beteiligt ist), vorzunehmen. Rz 5890: Der Komplementär-GmbH ist neben dem Ersatz der Geschäftsführervergütung grundsätzlich das Haftungsrisiko abzudecken. Die Fremdüblichkeit des Haftungsentgeltes ist jeweils nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dabei…
…Tantiemen", Rz 935, gemachten Ausführungen zu beachten. Siehe auch das Stichwort "Geschäftsführervergütung", Rz 776 bis 778. Rückforderung von verdeckten Ausschüttungen Rz 896: Siehe Rz 670 unter dem Stichwort "Steuerklauseln und Satzungsklauseln". Ist vertraglich das Rückgängigmachen der verdeckten Ausschüttungen und eine Verzinsung dieser Rückforderungen vorgesehen, können…
…des geschäftsführenden Anteilsinhabers ist nach den Grundsätzen der angemessenen Gesamtausstattung zu beurteilen. Siehe die Stichworte "Dienstwohnung", Rz 737 bis 739, und "Geschäftsführervergütung", Rz 776 bis 778. Schadenersatz Rz 907: Siehe das Stichwort "deliktisches Verhalten", Rz 730. Verzichtet die Körperschaft auf einen Schadenersatzanspruch gegen den Anteilsinhaber…
…Sondervergütung für "weitere Tätigkeiten", handelt es sich dann um eine verdeckte Ausschüttung, wenn diese Tätigkeiten von den Aufgaben im Rahmen der Geschäftsführung nicht klar abgegrenzt sind oder die Höhe der Sondervergütung nicht eindeutig festgelegt ist (siehe auch die Stichwörter "Geschäftsführervergütung", Rz 776 bis 778, "Provisionen"…
…über die Zahlung von "Weihnachtsgeld" (siehe Rz 570 bis 572), ist die Bezahlung keine verdeckte Ausschüttung, soweit die angemessene Gesamtausstattung nicht überschritten wird (siehe das Stichwort "Geschäftsführervergütung", Rz 776 bis 778). Werbung Rz 982: Trägt eine Körperschaft den Werbeaufwand für Einzelunternehmen der Anteilsinhaber, stellt dies…