AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1505 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 342–3453. Lieferung (§ 3 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025
…Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität siehe Rz 474a bis Rz 474e. Zum Ort der Lieferung von Wärme oder Kälte siehe Rz 474a ff. Rz 343: Auch Gesamtsachen (= Sachgesamtheiten) sind grundsätzlich als Gegenstände von Lieferungen anzusehen. Eine Gesamtsache ist eine Zusammenfassung mehrerer Sachen…
UStR 2000 Rz 6764.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen
geltende FassungRichtlinien16.11.2018
4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…