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UStR 2000 Rz 1901–191212.2. Leistungen für Zwecke des Unternehmens
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Davon abweichend kann auch nur der unternehmerisch genutzte Teil dem Unternehmen zugeordnet werden (außer die Geringfügigkeitsgrenze von 10% wird nicht erreicht) bzw. ein gemischt genutzter Gegenstand zur Gänze dem nichtunternehmerischen Bereich zugeordnet werden. Ordnet der Unternehmer nur…

LStR 2002 Rz 774–77611.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

11.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag Rz 774: Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Bei der Ermittlung des Grenzbetrages bleiben auch steuerfreie Einkünfte (zB sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 bis zur Freigrenze von 2.100(siehe…

GK-09006.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

6.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit (1) Die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer hat bei Beträgen unter 10 Euro zu unterbleiben. Sind neben der Kraftfahrzeugsteuer Eingangs- oder Ausgangsabgaben, Kosten nach dem ZollR-DG oder sonstige Abgaben zu erheben, dann hat dies nur dann zu erfolgen, wenn…

VS-10006.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand)
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.1.3.6.5. In Besitz halten (Auffangtatbestand) Werden vstW erstmals im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige Steuererhebung in Gewahrsame gehalten oder verwendet, entsteht die Steuerschuld (Auffangtatbestand). Dies umfasst vor allem jene Fälle, bei denen vstW im Steuergebiet aufgefunden werden, für die vermutet…

EStR 2000 Rz 2441–24666.9.3.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…diesen Aufstockungsbetrag inkl. Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung vom AMS als Alterteilzeitgeld zurückfordern, sofern eine zuvor arbeitslose Person über der Geringfügigkeitsgrenze versicherungspflichtig beschäftigt oder zusätzlich ein Lehrling ausgebildet und in diesem Zusammenhang kein Dienstverhältnis aufgelöst wird. Die reduzierte Arbeitszeit kann flexibel verteilt bzw. geblockt werden…

LStR 2002 Rz 713.3.11 Fachkräfte der Entwicklungshilfe (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…einer Vollversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit: Pensionisten Beamte im Ruhestand Arbeitslose Geringfügig Beschäftigte (auch wenn durch die Aushilfstätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird) Karenzierte Hinsichtlich der Grenze von 18 Tagen im Kalenderjahr gilt - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - Folgendes: Überschreitet der…

LStR 2002 Rz 649–6559.1.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…von Klein- oder Schulkindern, einfache Gartenarbeiten) auf längstens einen Monat befristet für die Dauer des jeweiligen Arbeitseinsatzes abgeschlossen werden, soweit in einem Kalendermonat die Entgeltgrenze in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze mit einem bestimmten Arbeitgeber nicht überschritten und die Entlohnung mit Dienstleistungsscheck vereinbart wird (§ 1 Abs…

UStR 2000 Rz 59–751.1.2. Eigenverbrauch
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Rz 672. Bezüglich entgeltliche Sachzuwendungen an Arbeitnehmer siehe auch Rz 489. 1.1.2.2.1.1. Geringfügigkeitsgrenze Rz 67: Weder Leistungsaustausch noch Eigenverbrauch liegt vor, wenn es sich bei den empfangenen Leistungen um bloße Annehmlichkeiten oder Aufmerksamkeiten handelt (zB Bereitstellung von Getränken am Arbeitsplatz…

UStR 2000 Rz 369–3743.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

…diesbezüglich EStR 2000 Rz 4813). Keine Geschenke sind zB Preise anlässlich einer Auslobung. Sie sind daher ohne Prüfung einer Geringfügigkeitsgrenze stets steuerbar. 3.2.5.3. Nicht steuerbare Abgabe von Warenmustern Rz 371: Warenmuster sind ausdrücklich von der Steuerbarkeit ausgenommen. Hierbei handelt es sich um…

EStR 2000 Rz 7310–732327.2 Außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…wenn er tatsächlich keine Tätigkeit ausübt. Rz 7322: Entscheidend für die Anwendbarkeit des § 37 Abs. 5 EStG 1988 ist, ob der Steuerpflichtige seine aktive Erwerbstätigkeit (oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, Rz 7317) mit der Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe auch tatsächlich eingestellt hat, wobei eine Einstellung im Sinne des …

LStR 2002 Rz 811–81211.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Pflichtveranlagungstatbestand vor (§ 124b Z 411 EStG 1988). Rz 812: Pflichtbeiträge geringfügig Beschäftigter, die (bei Übersteigen der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen nach Vorschreibung durch die Österreichische Gesundheitskasse) direkt vom Arbeitnehmer nach Jahresende an die Österreichische Gesundheitskasse geleistet werden, stehen nicht im Lohnzettel, den der Arbeitgeber an…

LStR 2002 Rz 1119–112519.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Die Pflichtbeiträge an die Ärztekammer sind daher nur von dem zum laufenden Tarif zu versteuernden nichtselbständigen Bezügen zu leisten, sodass diese ausschließlich bei den zum laufenden Tarif zu versteuernden Bezügen zu berücksichtigen sind. Rz 1125c: Wird auf Grund mehrerer Beschäftigungsverhältnisse die Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

EStR 2000 Rz 6611–661222.2.5 Beispiele
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.2.5 Beispiele Rz 6611: Unter den Begriff der Leistung bzw. Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 fallen beispielsweise: Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen Die Vermietung eines einzigen Motorbootes, weil davon ausgegangen werden kann, dass eine über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit allenfalls…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…

LStR 2002 Rz 109019.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

19.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen Rz 1090: Überschreiten Abfindungen bzw. freiwillige Abfertigungen die Grenzen des ersten§ 67 Abs. 6 Z 1 und 2 EStG 1988 und zweiten Satzes des § 67 Abs. 6 EStG 1988, sind sie wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens…

LStR 2002 Rz 1123.3.36 Mitarbeitergewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

3.3.36 Mitarbeitergewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988) Rz 112e: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 sind Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Arbeitgeber ist, wer Arbeitslohn im Sinne…

UStR 2000 Rz 994–10006.1.27. Kleinunternehmer
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6.1.27. Kleinunternehmer 6.1.27.1 Kleinunternehmer (ab 1.1.2025) 6.1.27.1.1. Anwendungsbereich Rz 994: Voraussetzung für die Regelung ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zunächst, dass der Unternehmer sein Unternehmen im Inland oder in einem…

LStR 2002 Rz 91013.1.1 "Andere Einkünfte"
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.1.1 "Andere Einkünfte" Rz 910: Ein Steuerpflichtiger ist zu veranlagen, wenn er andere Einkünfte (siehe Rz 910b) bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Bei Überschreiten der Veranlagungsgrenze von 730 Euro sind die gesamten anderen Einkünfte…

LStR 2002 Rz 1127–112820.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

20.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 Rz 1127: Der Freibetrag von 400 Euro (bis 2023: 360 Euro ) monatlich steht zu für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Rz…