2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst…
3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Übersee-Assoziationsbeschluss erfasst sein (Abschnitt 4.); 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines ÜLG sein…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der EFTA-Länder sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Türkei sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer…
…Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse des EWR sowie auf Ursprungserzeugnisse der an der PanEuroMed-Kumulierung teilnehmenden Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere…
…Dem Übersee-Assoziationsbeschluss unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. Die vorgesehenen Präferenzregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen für alle oder bestimmte Ursprungserzeugnisse eines ÜLG vorübergehend ausgesetzt werden (siehe Anhang VII des Übersee-Assoziationsbeschlusses Anhang III des Übersee-Assoziationsbeschlusses - "Vorübergehende Rücknahme von Präferenzen"…
…nach Stand der Matrix über Kumulierungsmöglichkeiten, verlautbart im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich des Übereinkommens umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.2. angeführten Vertragspartner…
…Anwendungsbereich des Abkommens umfasst auch deren Hoheitsgewässer. Die auf hoher See befindlichen Schiffe, einschließlich deren Fabrikschiffe, auf denen die durch Fischfang gewonnenen Erzeugnisse be- oder verarbeitet werden, gelten als Teil des Staats, dem sie gehören. Art. 4 des Ursprungsprotokolls (Seite 1806 des Anhanges II des…
…mit bestimmten Agrarerzeugnissen aus dem Warenkreis des Anhangs II zum EWG-Vertrag. Konkret handelt sich dabei um nachstehend angeführte Waren: | KN-Code /Kapitel | Warenbezeichnung | 1 | Lebende Tiere | 2 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse | 3 | Fische und wirbellose Krebstiere…
…Der räumliche Anwendungsbereich des Übersee-Assoziationsbeschlusses umfasst auch deren Hoheitsgewässer. Die auf hoher See befindlichen Schiffe, einschließlich deren Fabrikschiffe, auf denen die durch Fischfang gewonnenen Erzeugnisse be- oder verarbeitet werden, gelten als Teil des Staats, dem sie gehören. Der Art. 3 des Ursprungsprotokolls enthält die…
4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Das Abkommen umfasst nur den Warenverkehr mit in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl nachstehend angeführten Waren (siehe Anhang 1). Der angesprochene Anhang ist derzeit nur in englischer Sprachfassung vorhanden. Sobald eine deutschsprachige Fassung vorliegt…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Färöer sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Im Abkommen ist die Einrichtung eines Assoziationsrats vorgesehen, der auch die Bestimmungen des Ursprungsprotokolls ändern kann. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Auf Erzeugnisse, die die Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Übereinkommens…
…Zeitpunkt des Inkrafttretens des am 28. Juni 1990 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra, ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1990 S. 33 (siehe Anhang 3) 8.2. Beschlüsse Beschluss 2003/692/EG, Beschluss…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse Marokkos sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse Ägyptens sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer-unternehmen/Panursprung…
…des Abkommens umfasst auch deren Hoheitsgewässer. Die auf hoher See befindlichen Schiffe, einschließlich deren Fabrikschiffe, auf denen die durch Fischfang gewonnenen Erzeugnisse be- oder verarbeitet werden, gelten als Teil des Staates, dem sie gehören. Art. 3.4 des Ursprungsprotokolls enthält die genauen Bestimmungen hinsichtlich des…
…muss durch die Vorlage eines ordnungsgemäßen Präferenznachweises belegt werden 3.2. Präferenzzölle Die bei der Einfuhr zu erhebenden Zölle werden von den Vertragspartnern beseitigt bzw. stufenweise abgebaut. Die Stufenpläne sind dem Anhang II (Seite 10 bis 12) des Abkommens zu entnehmen. Für Waren mit Ursprung…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Türkei sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer…
…25 bis 97 des Zolltarifs, betreffend Ausnahmen siehe Art. 23 (Seite 14) des Abkommens samt zugehörigen Anhängen. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen auch Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Art. 23 (Seite 14) des Abkommens samt zugehörigen…