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12 Treffer1560 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 760–7656.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

6.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen Rz 760: Auch die Vermittlung der Umsätze von Geldforderungen (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. c UStG 1994) ist in die Steuerbefreiung einbezogen. Befreit sind ua. auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das…

UStR 2000 Rz 751–7596.1.8. Geld- und Kapitalverkehr
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

6.1.8. Geld- und Kapitalverkehr 6.1.8.1. Gewährung und Vermittlung von Krediten Rz 751: Bei der Gewährung von Krediten (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994) ist Gegenstand des Leistungsaustausches nicht die Hin- und Rückgabe des Kredites, sondern das Dulden…

EStR 2000 Rz 5426–543217.2.2 Wertpapier-, Darlehens- und Kryptowährungsgeschäfte
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

… VwGH 21.11.1972, 2096/71). Ein gewerblicher Geldverleih muss sowohl in seinem äußeren Erscheinungsbild als auch nach seinem inneren Gehalt mit Geldgeschäften vergleichbar sein, wie sie am gewerblich orientierten Kapitalmarkt üblich sind (VwGH 17.9.1997, 93/13/0036). Rz 5432a: Laufende Einkünfte aus…

EStR 2000 Rz 680–6854.4.4 Entnahmen und Einlagen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

4.4.4 Entnahmen und Einlagen 4.4.4.1 Geldentnahmen/Geldeinlagen Rz 680: Da die Geldflüsse auf Grund von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bereits unmittelbar die Basis für die Gewinnermittlung darstellen, sind Geldentnahmen und Geldeinlagen irrelevant. 4.4.4.2 Sachentnahmen/Sacheinlagen Rz 681: Sachentnahmen…

EStR 2000 Rz 7760–776129.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

29.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988) Rz 7760: Voraussetzung für die Befreiung in persönlicher Hinsicht ist, dass sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner aus dem Geschäft eine inländische oder ausländische Bank ist. Die Qualifikation als Bank richtet sich nach den Grundsätzen…

EStR 2000 Rz 1433–14345.5.13.4 Zweikontenmodell
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.13.4 Zweikontenmodell Rz 1433: Die obigen Grundsätze gelten auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige des so genannten Zweikontenmodells gezielt bedient. Das Wesen dieses Modells besteht darin, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben über zwei verschiedene Konten geleitet werden. Vom Konto, auf das die Betriebseinnahmen…

KStR 2013 Rz 494–50011.2.2 Geld- und Sacheinlagen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

11.2.2 Geld- und Sacheinlagen 11.2.2.1 Allgemeines Rz 494: Unter die offenen Einlagen fallen zunächst die im Gesellschaftsrecht ausdrücklich geregelten Einlagen im Austausch gegen Gesellschaftsrechte, wie das den Kapitalgesellschaften anlässlich Gründung oder Kapitalerhöhung zugeführte Nominalkapital inklusive Ausgabeaufgeld, Nachschüsse gemäß §§ 72 ff…

GebR 2025 Rz 1620–162927.11. Wechsel (§ 33 TP 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.11. Wechsel (§ 33 TP 22 GebG) 27.11.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1620: Der Gebühr gemäß § 33 TP 22 GebG unterliegen im Inland oder Ausland ausgestellte, gezogene oder eigene Wechsel, sowohl mit bestimmter Zahlungsfrist als auch auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben Rz 677: Für die Erhebung von Gebühren, Verkehrsteuern und GlücksspielabgabenVerkehrsteuern ist das Finanzamt für Gebühren, VerkehrsteuernÖsterreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 und GlücksspieliVm § 61 Abs. 2 Z 2 BAO in Wien, Vordere Zollamtsstraße 5, 1030 Wien, Tel. 01/71125…

GebR 2025 Rz 1630–163727.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1630: Bemessungsgrundlage für die Gebühr nach § 33 TP 22 GebG ist die Wechselsumme, das ist die Summe, auf die der Wechsel lautet. Rz 1631: Die Gebühr beträgt 1/8% (= 0,125%) der Wechselsumme. Rz 1632: Für im…

EStR 2000 Rz 1041–1048Fremdgelder
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Fremdgelder Rz 1041: sind grundsätzlich Durchlaufposten. Dies gilt nicht, wenn die Berechtigung besteht, über die Gelder zu verfügen (VwGH 7.7.1971, 0140/69) oder wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch…

VPR 2021 Rz 106–1081.3.3. Finanztransaktionen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.3. Finanztransaktionen Rz 106: Die Finanzierungsaktivitäten eines Konzerns können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein und erfordern einen unterschiedlichen Grad an Zentralisierung. Je nach Organisationsstruktur des Konzerns können sie komplett zentralisiert (zB durch ein "Group Treasury") oder in den einzelnen operativen Einheiten dezentral und eigenständig…