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LStR 2002 Rz 110419.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Begünstigung nach § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 (ein Fünftel steuerfrei) nur berücksichtigt werden, wenn gleichzeitig mit der Dienstfreistellung, die dem Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist zustehenden Entgelte in einer Summe ausbezahlt werden. Bei einer monatlichen Auszahlung der Entgelte steht die Begünstigung nach…

LStR 2002 Rz 1045842.5.6 § 18 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084

LStR 2002 Rz 108819.6.2 Berechnung des Viertels der laufenden Bezüge
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…Monate gedauert, dürfen für die Berechnung des Viertels der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate grundsätzlich weder Bezüge aus einem anderen Dienstverhältnis herangezogen werden, noch darf eine Umrechnung der laufenden Bezüge auf zwölf fiktive Monatsbezüge erfolgen (VwGH 19.12.1990, 89/13/0083). Eine Ausnahme…

LStR 2002 Rz 108919.6.3 Zusätzliche Begünstigung für freiwillige Abfertigungen
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

19.6.3 Zusätzliche Begünstigung für freiwillige Abfertigungen Rz 1089: Die Begünstigung des § 67 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 kommt nur bei Gewährung einer freiwilligen Abfertigung zur Anwendung. Sie hängt ausschließlich davon ab, ob und inwieweit der Arbeitnehmer seine Dienstzeit nachweist. Da das Gesetz…

LStR 2002 Rz 1173–117521.4 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 69 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

21.4 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 69 Abs. 3 EStG 1988) Rz 1173: Bezüge gemäß dem 6. Hauptstück des Heeresgebührengesetzes 2001, BGBl. I Nr. 31/2001, sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Gänze steuerpflichtig, unabhängig davon, ob eine Pauschalentschädigung oder ob eine Entschädigung in…

LStR 2002 Rz 45–483.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…

LStR 2002 Rz 110819.9 Besteuerung von Ersatzleistungen (sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub und für nicht konsumierte Postensuchtage (§ 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988).
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Werden sie in einem Kalendermonat neben laufenden Bezügen gezahlt, sind sie gemeinsam mit diesen nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. Auch in diesem Fall ist aber am Lohnzettel als Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses der Tag der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und die Abfertigung für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz - BUAG), BGBl. Nr. 414/1972, Rechnung getragen…

LStR 2002 Rz 649–6559.1.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…EStG 1988 Einkünfte aus selbständiger Arbeit. 9.1.3.4 Aufwandsentschädigungen Rz 652: Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich zur Gänze steuerpflichtig, und zwar auch dann, wenn sie aus öffentlichen Kassen anfallen. Sofern diese Beträge dem Grunde nach Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen darstellen, sind sie gemäß § 68 Abs…

LStR 2002 Rz 109019.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

… 67 Abs. 6 EStG 1988, sind sie wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats der Besteuerung zu unterziehen. Wird das Dienstverhältnis während des Kalendermonats beendet und werden im Zuge der Beendigung Bezüge gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 1053.3.24 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 3 Abs. 1 Z 22 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…der Soldaten nach dem 2. (Bezüge), 3. (Sachleistungen und Aufwandsersatz), 5. (Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe) und 7. (Sonderbestimmungen) Hauptstück des Heeresgebührengesetzes (HGG) 2001, BGBl. I Nr. 31/2001, ausgenommen Leistungen eines Härteausgleiches, der sich auf das 6. Hauptstück (Entschädigung und Fortzahlung der Bezüge) bezieht, Geldleistungen nach …

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…beim ersten Arbeitgeber nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge 600 Euro; der Lohnzettel wird dem zweiten Arbeitgeber vorgelegt, der den restlichen Teil des Freibetrages (20 Euro) zu berücksichtigen hat. Beispiel 2: Sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels; sie betragen beim ersten Arbeitgeber nach Abzug der darauf…

LStR 2002 Rz 117621.5 Winterfeiertagsvergütung, Urlaubsentgelt und Urlaubsersatzleistung (§ 69 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

21.5 Winterfeiertagsvergütung, Urlaubsentgelt und Urlaubsersatzleistung (§ 69 Abs. 4 EStG 1988) Rz 1176: Winterfeiertagsvergütungen gemäß § 13j Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 414/1972, die direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ausgezahlt werden, unterliegen ebenfalls einer (vorläufigen) pauschalierten Besteuerung von 20% (bis 31…

LStR 2002 Rz 1142–114420.4 Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…auf Entgelt (Feiertagsentgelt). Gemäß § 9 Abs. 5 ARG hat ein Arbeitnehmer, der während der Feiertagsruhe beschäftigt wird, außer dem Entgelt nach § 9 Abs. 1 ARG Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt, außer es wird Zeitausgleich vereinbart (Feiertagsarbeitsentgelt). Das Feiertagsarbeitsentgelt gemäß § 9 Abs…

LStR 2002 Rz 116420.6 Weiterzahlung von Zulagen und Zuschlägen im Krankheitsfall und an freigestellte Mitglieder des Betriebsratsfonds (§ 68 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

20.6 Weiterzahlung von Zulagen und Zuschlägen im Krankheitsfall und an freigestellte Mitglieder des Betriebsratsfonds (§ 68 Abs. 7 EStG 1988) Rz 1164: Gemäß § 68 Abs. 7 EStG 1988 ist die Bestimmung des den höheren Freibetrag von 540600 Euro betreffenden § 68 Abs. 6 EStG(bis 2023…

LStR 2002 Rz 1100–110219.8 Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…die zum Tarif zu versteuern sind, ausgezahlt, sind sie den laufenden Bezügen des Kalendermonats zuzurechnen und gemeinsam nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. Erfolgt die Zahlung zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses, ist trotz der Unterstellung des monatlichen Lohnzahlungszeitraumes am Lohnzettel…

LStR 2002 Rz 1084–108719.6 Freiwillige Abfertigung und Abfindung (§ 67 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…67 Abs. 6 EStG 1988 Rz 1084: Unter freiwilliger Abfertigung ist eine Leistung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen, auf die weder aus gesetzlichen noch aus kollektivvertraglichen Regelungen ein Anspruch besteht. Schriftlichkeit (zB im Dienstvertrag) ist dabei nicht erforderlich. Die Begünstigung des § 67…

LStR 2002 Rz 666–6699.1.3.25 Sachbezüge (Sachleistungen)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…Dienstverhältnisses zufließen siehe EStR 2000 Rz 6121. 9.1.3.31 Rehabilitationsgeld und Wiedereingliederungsgeld Rz 669c: Das Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG stelltund das Wiedereingliederungsgeld gemäß § 143d ASVG stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Zum Lohnsteuerabzug nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 siehe Rz 1171 f.

LStR 2002 Rz 40–443.3.4.2 Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…4 lit. a EStG 1988 das Wochengeld nach dem Mutterschutzgesetz, BGBl. Nr. 221/1979, vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung und dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Zuwendungen aus den Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen sowie das durch BGBl. I Nr…

LStR 2002 Rz 117721.7 Zahlungen durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (§ 69 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

21.7 Zahlungen durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (§ 69 Abs. 6 EStG 1988) Rz 1177a: Bei Auszahlung von Insolvenz-Entgelt durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds gilt hinsichtlich der Ausstellung bzw. Übermittlung der Lohnzettel Folgendes: Für das laufende Kalenderjahr ist von der auszahlenden Stelle bis zum…