…Auch eine (außerordentliche) Gehaltserhöhung kann nicht als Teuerungsprämie steuerfrei behandelt werden, da eine Gehaltserhöhung weder eine Zulage noch eine Bonuszahlung darstellt. Die Steuerbefreiung bis 2.000 Euro setzt eine zusätzliche Zahlung aufgrund der Teuerung voraus und ist sonst an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Das volle…
…Gänze an eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) übertragen. Für die beiden verbleibenden Arbeitnehmer werden die Abfertigungsansprüche zum 1.1.2003 "eingefroren". Beide haben im Jahr 2003 eine Gehaltserhöhung von 10% erhalten und das 25. volle Dienstjahr erreicht. Damit würden sie nach alter Rechtslage jeweils einen Abfertigungsanspruch…
…begründen verdeckte Ausschüttungen, auch wenn sie im Übrigen klar und eindeutig sind und auch dem Fremdvergleich standhalten (siehe EStR 2000 Rz 1141). Beispiel: Verbuchung einer rückwirkend vereinbarten an sich dem Fremdvergleich standhaltenden Gehaltserhöhung für Gesellschafter im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses (vgl. VwGH 26.9…
…an Mitarbeiter in profitablen Geschäftsbereichen); Auszahlung an Mitarbeiter, die keine sonstigen Boni, Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen erhalten haben; Auszahlung nur an überlassene Mitarbeiter bei Arbeitskräfteüberlassung, wenn Stammarbeitnehmer für vergleichbare Tätigkeiten eine Mitarbeiterprämie erhalten. Soziale Kriterien stellen keine sachlich betriebsbezogenen Gründe dar. Darunter fällt zB die Auszahlung…
…Gehalt zu zahlen ist, die mit Verlust arbeiten. Einschränkungen sind auch bei neugegründeten Unternehmen in der Anlaufphase anzuerkennen. Kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen. Allerdings führt nicht jedes Abweichen im Sinne einer gegenüber dem Kollektivvertrag höheren Gehaltszahlung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer automatisch zu einer verdeckten Ausschüttung. Eine den Kollektivvertrag…
…gezahlt wird, dann ist dies - wenn es sich dabei nicht um bereits bezahlte Löhne handelt - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht schädlich für die Steuerbefreiung. Zahlungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen, regelmäßig wiederkehrende Bonuszahlungen oder außerordentliche Gehaltserhöhungen, können hingegen nicht als Mitarbeiterprämie steuerfrei behandelt werden, da es…
…rechtverbindlich zugesagten Jubiläumsgeldleistungen über das Ausmaß der bisher zugesagten Leistungen hinaus (zB durch eine Gehaltserhöhung) ist stets wie eine neue Zusage zu behandeln (siehe Rz 3422 f). 8.7.2.6 Ansammlungsverfahren Rz 3430: Die Rückstellung ist nach dem für Pensionsrückstellungen maßgeblichen Ansammlungsverfahren zu bilden…
…Sechstelüberschreitung). Jener Teil der sonstigen Bezüge, der im Zeitpunkt der Auszahlung aufgrund einer Sechstelüberschreitung zum laufenden Tarif besteuert wurde, der dann aber im Kontrollsechstel Deckung findet (zB aufgrund einer Gehaltserhöhung), wird im Dezember (bzw. bei Beendigung des Dienstverhältnisses) durch Aufrollung zum begünstigten Tarif nach § 67…
…Arbeitnehmer bspw. einen Teil seiner Arbeitsleistung zum Bezug des Fahrrades aufwendet oder der Arbeitnehmer das Fahrrad als (zusätzliches) (Arbeits)Entgelt bezieht (dies trifft sowohl im Fall der Gehaltsumwandlung, der "Gehaltserhöhung" und der Vermietung zu) - liegt ein Leistungsaustausch vor, der eine Überlassung gegen Entgelt (Vermietung iSd §…
40.2.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1330: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben, ausgenommen die Erhöhung bezieht sich auf eine Indexanpassung (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl…
41.3.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1383: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003). Ausgenommen die Erhöhung bezieht…
11.1a Inflationsanpassung (§ 33 Abs. 1a und § 33a EStG 1988) Rz 767a: Ab dem Kalenderjahr 2023 werden folgende in § 33 Abs. 1a EStG 1988 aufgezählte Beträge im Rahmen der Inflationsanpassung nach § 33a EStG 1988 erhöht: Grenzbeträge, die für die Anwendung der Steuersätze für Einkommensteile bis…