RIS AI
4 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
AL-1000§ 22 Altlastensanierungsgesetz - Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien28.04.2011

§§ 22 Altlastensanierungsgesetz 22- Strafbestimmungen §§ 22 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz 22 Abs. 1 Eine Person, die sich weigert, die Deponie zu umzäunen, begeht eine Verwaltungsübertretung; verwirklicht wird dabei ein Dauerdelikt. Tatbestandsgemäße Einzelhandlungen bis zur Erlassung eines Straferkenntnisses sind daher nur als eine Verwaltungsübertretung anzusehen und dementsprechend auch…

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…

VB-080010. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

10. Strafbestimmungen 10.1. Gerichtliche Strafverfahren (1) § 181b StGB stellt ua. vorsätzliches umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen und § 181c StGB stellt ua. fahrlässiges umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen unter gerichtliche Strafe, wobei in beiden Fällen zwei Tatbestände unterschieden werden: a)Gemäß § 181b Abs. 1 StGB begeht eine…