Garagierung Rz 1542: Siehe Personenkraftwagen - Einzelfälle (Rz 1614). Gästehaus Rz 1543: Siehe Rz 4814 ff. Gebäude Rz 1544: Siehe Rz 479 ff. Geburtstagsfeier Rz 1545: Siehe Rz 4723, Stichwort "Geburtstagsfeier". Geldbeschaffungskosten Rz 1546: Siehe Rz 1421 ff; zum "Damnum" siehe dieses Stichwort Rz 1513 sowie…
…ausgestellt werden. Bei der Berechnung der Frist ist § 108 Abs. 3 BAO anzuwenden, sodass die Gebührenbefreiung auch dann zur Anwendung kommt, wenn der zweite Geburtstag auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember fällt und die Schrift am darauf folgenden Tag, der nicht…
…kommen nicht zur Anwendung. Bewirtungsaufwendungen durch die Körperschaft aus Anlass eines persönlichen Ereignisses des Gesellschafter-Geschäftsführers, wie zB Geburtstag, sind in der Regel zur Gänze verdeckte Ausschüttungen, auch wenn an dem Geburtstagsempfang nahezu ausschließlich Geschäftsfreunde der Körperschaft teilnehmen. 21.1.4 Schmier- und Bestechungsgelder, Strafen…
…im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 Z 4 bis 7 EStG 1988 zufließen. Lediglich nicht mehr messbare Aufmerksamkeiten (zB Blumenstrauß zum Geburtstag des Arbeitnehmers) stellen keine geldwerten Vorteile dar (VwGH 19.9.1995, 91/14/0240; VwGH 29.4.2003, 99/14/0240…
…Benützung von Bade- und Saunaanlagen, Betriebskindergärten, Büchereien, die unentgeltliche Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen oder an Betriebsausflügen, Geschenke zu besonderen Anlässen, wie zB Geburtstag, Namenstag, Weihnachten, Geburt eines Kindes sind an sich steuerpflichtiger Arbeitslohn (VwGH 29.5.1985, 83/13/0201). Zur Steuerfreiheit dieser Vorteile aus…
…in dem das Kind den 18. Geburtstag hat, und 54,1858,34 Euro (bis 2023: 54,18 Euro; bis 2021: 41,68 Euro) ab dem Monat nach dem 18. Geburtstag, so lange für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird. Der EuGH hat mit Urteil vom 16…
…14.5.1.2 Einzelfälle aus der Judikatur zu nicht abzugsfähigen Geschenken Rz 4813: Übliche Geschenke an Kunden und Klienten anlässlich deren persönlicher Anlässe wie Einstand, Beförderung, Pensionierung, Geburtstag usw. sowie anlässlich allgemeiner Ereignisse wie Weihnachten, Jahreswechsel usw. - soweit nicht ein erheblicher Werbeaufwand vorliegt (vgl…
…der Publikation in der Lokalpresse). Abziehbar sind weiters im Wahlkreis getätigte Blumenspenden aus verschiedenen örtlichen Anlässen (zB Muttertagsfeiern, runde Geburtstage von Mitbürgern) und Kranzspenden, weiters die Kosten von Billets und Geschenken aus verschiedenen Anlässen (Weihnachten usw.). Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen, die ein politischer Funktionär freiwillig…
…15/0246). 10.1.2.10 Annehmlichkeiten, Gelegenheitsgeschenke Rz 4025: Bloße Annehmlichkeiten bzw. Aufmerksamkeiten (z.B. Blumenstrauß zum Geburtstag) stellen keine Einnahmen dar, da solche im Allgemeinen als nicht mehr messbar empfunden werden. Ebenso sind Gelegenheitsgeschenke zu beurteilen, soweit sie über Annehmlichkeiten nicht hinausgehen (vgl…
…vgl. diesbezüglich VwGH 24.10.2002, 2002/15/0123 betr. Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Geburtstagsfest) zuzuordnen ist und weitaus überwiegend Geschäftsfreunde und potentielle Kunden teilnehmen. Liegt ein betrieblich veranlasster "Event" vor, bestehen keine Bedenken, von einer Aufteilung in abzugsfähige Aufwendungen für Geschäftsfreunde bzw. potentielle…
…durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer auf dem amtlichen Vordruck (Formular E 30) folgende Daten anzugeben: Nachname und Vorname des Kindes Sozialversicherungsnummer des Kindes Geburtsdatum des Kindes Wohnsitzstaat des Kindes (bis zum Kalenderjahr 2022) Ob der Arbeitnehmer der Familienbeihilfenberechtigte oder dessen (Ehe-)Partner ist bzw…
…Kosten der privaten Lebensführung (VwGH 3.11.1992, 92/14/0135; VfGH 15.6.1992, B 673/91). Geburtstagsfeier Rz 4723: Aufwendungen für die eigene Geburtstagsfeier fallen unter das Abzugsverbot (VwGH 29.6.1995, 93/15/0113; VwGH 24.2.2000, 96/15/0071). Hallenbad …
…Zahlung eines Geburtenzuschusses an den Anteilsinhaber ist eine verdeckte Ausschüttung, wenn derartige Leistungen an andere Angestellte nicht erbracht werden. Geburtstagsfeier Rz 767: Die Zahlung der Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier des Anteilsinhabers stellen verdeckte Ausschüttungen dar, auch wenn Geschäftsfreunde und leitende Angestellte des Unternehmens dazu eingeladen…