RIS AI
5 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 3251–328224. Differenzbesteuerung (§ 24 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Differenzbesteuerung unterliegt, dieser nicht mehr, wenn aus dem Gegenstand ein anderer Gegenstand hergestellt wurde. Die Differenzbesteuerung bleibt hingegen anwendbar, wenn von einem erworbenen Gebrauchtgegenstand anschließend lediglich einzelne, noch funktionsfähige Teile geliefert oder entnommen werden (wie zB beim Ausschlachten eines Autos; EuGH 18.1.2017, Rs…

UStR 2000 Rz 3290–330824.4. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…herauszurechnen. Rz 3294: Nimmt ein Wiederverkäufer beim Verkauf eines Neugegenstandes einen Gebrauchtgegenstand in Zahlung und leistet der Käufer in Höhe der Differenz eine Zuzahlung, ist im Rahmen der Differenzbesteuerung als Einkaufspreis der tatsächliche Wert des Gebrauchtgegenstandes anzusetzen. Rz 3295: Nur die Summe der steuerbaren Entgelte…

UStR 2000 Rz 3316–336724.6. Steuersatz, Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

…dass die Differenzbesteuerung angewendet wurde. Dies kann beispielsweise durch die Angabe "Kunstgegenstände/Sonderregelung", "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung", oder "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" bei anderen beweglichen körperlichen Gegenständen im Sinne des § 24 Abs. 1 UStG 1994 erfolgen. Rz 3324: Liegen die Voraussetzungen für eine Differenzbesteuerung vor und weist…

ZK-20300. Einführung
geltende FassungRichtlinien07.12.2022

0. Einführung 0.1. Allgemeines und Kontakt In der vorliegenden Arbeitsrichtlinie werden die außertariflichen Einfuhrabgabenbefreiungen behandelt. Das sind alle jene Vorzugsbehandlungen für eine Ware, die sich unabhängig von der tarifmäßigen Beschaffenheit aus besonderen Umständen ergeben. Die Gewährung dieser Abgabenbefreiungen ist stets an bestimmte Voraussetzungen gebunden…

ZK-250010.1.4. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Art. 234 Abs. 3 Buchstabe a UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

…Gegenstände als Kunstgegenstände und Sammlungsstücke, die älter als hundert Jahre sind (KN-Code 9706). 10.1.5. Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und zu Sportzwecken eingeführte Waren (Art. 219 UZK-DA) Unter diese Bestimmung fallen: A.Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden 1.Kleidung; 2.Toilettenartikel; 3.persönlicher…