…und am Tag des Umwandlungsbeschlusses ein Betrieb vorhanden ist oder Hauptgesellschafter eine unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaft (Rz 450) bzw. eine EU-Gesellschaft im Sinne des Artikel 3 der Fusionsrichtlinie 2009/133/EG, ABl. Nr. L 310 vom 25.11.2009 S…
15.1.4 Arbeitgeber bei Umgründungen Rz 921: Gemäß § 41 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG, BGBl. Nr. 699/1991) treten übernehmende Körperschaften, Personengesellschaften und Nachfolgeunternehmer hinsichtlich der lohnsteuerlichen Verhältnisse grundsätzlich in die Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein, so weit bei den übernommenen Arbeitnehmern auch arbeitsrechtlich die entsprechenden Folgerungen…
…sodass Art. I UmgrStG anwendbar ist. Dies entspricht auch Art. 4 der kodifizierten Fusionsbesteuerungsrichtlinie, RL 2009/133/EG (Erfordernis der Betriebsstättenverhaftung). Hingegen wird das inländische Besteuerungsrecht dann eingeschränkt, wenn nach dem DBA mit dem Ansässigkeitsstaat der übernehmenden Körperschaft die inländische Geschäftseinrichtung nicht mehr als Betriebsstätte…
…ausländischen Gesellschaften, die den inländischen vergleichbar sind, jedenfalls aber an EU-Gesellschaften im Sinne des Art. 3 Richtlinie 2009/133/EG des Rates vom 19. Oktober 2009 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die…
…Art. I UmgrStG vorrangig auch die Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 19.10.2009, 2009/133/EG (Fusionsbesteuerungsrichtlinie) zur Anwendung. Beispiel: Eine französische Aktiengesellschaft (SA) wird auf eine deutsche Aktiengesellschaft unter Wandlung zu einer SE verschmolzen. Der Vermögensübergang der inländischen Zweigniederlassung und des gemäß …
…ff zu verweisen. Bei grenzüberschreitenden Einbringungen, die unter den Anwendungsbereich der gemeinschaftsrechtlichen Fusionsbesteuerungsrichtlinie (RL 2009/133/EG) fallen, ist der Teilbetriebsbegriff der Fusionsbesteuerungsrichtlinie maßgebend. Rz 715: Die Eigenschaft eines Teilbetriebes muss am Einbringungsstichtag bereits gegeben sein. Liegt zum Einbringungsstichtag (noch) kein Teilbetrieb vor, fällt die…
…ff. 3.6.1.2. Einteilung der Einbringungen Rz 1002: Nach der Beteiligungsstruktur können Einbringungen in fusionsähnliche Einbringungen und in ausgliedernde Einbringungen unterteilt werden: Bei den fusionsähnlichen Einbringungen (Konzentrationseinbringungen) ist der Einbringende an der übernehmenden Körperschaft noch nicht beteiligt, sodass es hinsichtlich der für die…
…ist. Das Beibehalten der Rechtsform ist nicht erforderlich. Von der Befreiung ausgeschlossen sind Betriebe, deren Verlegung infolge oder zum Zweck der Fusion mit einem Betrieb oder der Übernahme durch einen Betrieb im Zollgebiet der Gemeinschaft erfolgt, ohne dass damit eine neue Tätigkeit begründet wird. Wird…
…sehen (siehe dazu Rz 22 ff). 1.1.1.1. Verschmelzungsbegriff 1.1.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 4: Unter Verschmelzung (Fusion, merger) im rechtlichen Sinn versteht man die Vereinigung von Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, wobei das gesamte Vermögen (einschließlich der Schulden) der übertragenden Körperschaft…
…stille Gesellschaft) oder des Zivilrechts (GesBR) Die Erweiterung einer bestehenden Personengesellschaft des Unternehmens- oder Zivilrechts durch gesellschaftsrechtlichen oder gesellschaftsrechtsähnlichen Beitritt eines Gesellschafters Die Erweiterung eines Gesellschafterrechts oder mehrerer Gesellschafterrechte durch Einlagenerhöhung. Einen Zusammenschluss (Fusion) zweier bestehender Personengesellschaften zur Aufnahme oder Neugründung 4.1.1.3…
…oder mittels Syndikatsvertrages zu bilden. Ein Syndikatsvertrag ist schriftlich zu verfassen. Der gesetzliche Verweis auf die Fusionskontrollverordnung stellt den Begriff der Syndizierung klar und ermöglicht die Bildung einer Beteiligungsgemeinschaft in jenen Fällen, in denen ein Beteiligungsgleichstand von 50% zu 50% vorliegt; in diesem Sonderfall eines…
…die Holding-Umwandlung auf eine Aktiengesellschaft in der Schweiz, die in Österreich ihre Geschäftsleitung hat, vom Anwendungsbereich des Art. II UmgrStG erfasst. auf eine EU-Gesellschaft im Sinne des Artikel 3 der Fusionsrichtlinie (Richtlinie 2009/133/EG des Rates vom 19. Oktober 2009, ABl. Nr…
…lit. b EStG 1988 oder einer Einbringung gemäß Art. III UmgrStG auf eine andere Kapitalgesellschaft übertragen werden. Der fusionsbedingte Anteilstausch ist zwar kein Tausch, aber für die Mantelkaufsbetrachtung ein Beteiligungszugang auf entgeltlicher Basis, was für den erweiterten Mantelkauftatbestand des UmgrStG von Bedeutung sein kann. Unschädlich…
…Grundtypen der Einbringung Rz 645: Grundtypen der Einbringung sind: Fusionsähnliche- oder Konzentrationseinbringung: Der oder die Einbringende(n) sind weder mittelbar noch unmittelbar an der übernehmenden Körperschaft beteiligt (zB Einbringung des Einzelunternehmens A in die dem B zu 100% gehörende GmbH). Ausgliedernde- oder Konzerneinbringung: Der oder…
…Abweichend vom Ratenzahlungskonzept des § 16 Abs. 1 zweiter Satz UmgrStG iVm § 6 Z 6 EStG 1988 kommt bei grenzüberschreitenden Einbringungen von Kapitalanteilen in eine EU/EWR-Gesellschaft auf Grund der Fusionsrichtlinie ein Sonderregime zur Anwendung, wenn dem Einbringenden eine Gegenleistung gewährt wird ("Anteilstausch", § 16 Abs…
…Teil Z 35 UmgrStG) von Kapitalanteilen des Betriebsvermögens durch natürliche Personen sowie nicht zu einem inländischen Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanteilen durch natürliche Personen und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in EU/EWR-Körperschaften wurde im Lichte der EuGH-Rechtsprechung zum persönlichen Anwendungsbereich der Fusionsrichtlinie (EuGH 22.3.2018…
…Anteile, sondern regelt die Verminderung der Beteiligungsquote der Altgesellschafter der übernehmenden Körperschaft unter die 1%-Grenze des § 31 EStG 1988 idF vor BudBG 2011 (siehe Rz 1134). Ein Absinken der Beteiligungsquote ist nur bei fusionsähnlichen Einbringungen denkmöglich, da bei Konzerneinbringungen im Sinne des § 19 Abs…
…und behält die Liegenschaft zurück). Mit der Spaltung zur Aufnahme wird im Zusammenhang mit der Gesamtrechtsnachfolge neben dem Spaltungseffekt auf Übernehmerebene ein fusionsartiger Einbringungseffekt (Teilfusion) erzielt. Es sind daher folgende Arten der Spaltung zur Aufnahme zu unterscheiden: Konzentrationsauf- und -abspaltung, siehe Rz 1739 und Rz…