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14 Treffer1524 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 3981–4020107. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…1994). Aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts liegen auch Freihäfen, die sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates befinden, im umsatzsteuerlichen Gemeinschaftsgebiet, auch wenn sie vom jeweiligen Mitgliedstaat für bestimmte Zwecke wie Drittland behandelt werden. Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen in deutsche Freihäfen siehe Rz 3993. 107.1.2…

UStR 2000 Rz 141–1641.2. Inland, Ausland
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…über Zypern der Beitrittsakte). Rz 147: In einzelnen Mitgliedstaaten werden so genannte Freihäfen (bzw. Freizonen oder Freipunkte) in bestimmten Fällen als Ausland und zwar als Drittlandsgebiet behandelt. In Deutschland sind das die Seehäfen Bremerhaven und Cuxhaven (bis 31.12.2012: Hamburg Alter Freihafen und Waltershof)…

UStR 2000 Rz 3912103a. Leistungsortregelungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…an Nichtunternehmer, die keine innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen sind, sind in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil aufzuteilen. 103a.1.5. Güterbeförderungen in einen Freihafen eines anderen Mitgliedstaates für einen Nichtunternehmer Rz 3912f: Gemäß Art. 3a Abs. 1 UStG 1994 liegt eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung vor, wenn…

UZKAbschnitt 3 Freizonen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Freizonen Artikel 243 Bestimmung einer Freizone (1) Die Mitgliedstaaten können Teile des Zollgebiets der Union zu Freizonen bestimmen. Für jede Freizone legen die Mitgliedstaaten die geografischen Begrenzungen sowie die Ein- und Ausgänge fest. (2) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission Informationen über ihre bestehenden…

UZKArtikel 244 Gebäude und Tätigkeiten in einer Freizone
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 244 Gebäude und Tätigkeiten in einer Freizone (1) Die Errichtung von Gebäuden in einer Freizone bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Zollbehörden. (2) Nach Maßgabe der zollrechtlichen Vorschriften sind alle industriellen und gewerblichen Tätigkeiten sowie alle Dienstleistungen in einer Freizone zulässig. Die Ausübung dieser…

AH-11204. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

4. Ausnahme bei mengenmäßigen BeschränkungenStrafbestimmungen (1) Rechtsgrundlage ist Artikel 127 Abs. 3 ZBefrVO. (2) Die Befreiung gilt für Textilwaren und Stahlwaren, die Quotenregelungen unterliegen, bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft für Waren, die entsprechend der ZBefrVO abgabenfrei eingeführt werden können. Hinweis…

UZKArtikel 246 Unionswaren in einer Freizone
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 246 Unionswaren in einer Freizone (1) Unionswaren können in eine Freizone verbracht, dort gelagert, befördert, verwendet, verarbeitet und verbraucht werden. In diesen Fällen gelten die Waren als nicht in das Freizonenverfahren übergeführt. (2) Auf Antrag der betreffenden Person stellen die Zollbehörden fest, dass jede…

UZKArtikel 245 Gestellen und Überführen der Waren in eine Freizone
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 245 Gestellen und Überführen der Waren in eine Freizone (1) In eine Freizone verbrachte Waren sind den Zollbehörden zu gestellen, und es sind für sie die vorgeschriebenen Zollformalitäten in allen folgenden Fällen zu erfüllen, a)wenn sie von außerhalb des Zollgebiets der Union direkt…

VS-10004. Steuerrechtlich freier Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4. Steuerrechtlich freier Verkehr 4.1. Allgemeines VstW, die dem Verfahren der Steueraussetzung entnommen oder in das Steuergebiet eingeführt werden, ohne dass sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren anschließt, befinden sich im verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr. Das gleiche gilt für jene vstW, die außerhalb eines Steueraussetzungsverfahrens im Steuergebiet…

UZKArtikel 247 Nicht-Unionswaren in einer Freizone
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 247 Nicht-Unionswaren in einer Freizone (1) Nicht-Unionswaren in einer Freizone können zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen oder in die aktive Veredelung, die vorübergehende Verwendung oder die Endverwendung übergeführt werden, sofern die Voraussetzungen für diese Verfahren erfüllt sind. In diesen Fällen gelten die…

ZK-20301.5. Verfahrenshinweise
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

1.5. Verfahrenshinweise 1.5.1. Antrag und Zollanmeldung Die Zollanmeldung kann durch andere Formen der Willensäußerung erfolgen (Art. 141 UZK-DA). Diese Zollanmeldungen werden auch für Waren abgegeben, für die die Begünstigung des Nebenwegverkehrs zulässig ist durch mündliche Zollanmeldung (siehe dazu Art§ 21 Abs…

UZKArtikel 4 Zollgebiet
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

Artikel 4 Zollgebiet (1) Zum Zollgebiet der Union gehören die folgenden Gebiete, einschließlich ihrer Küstenmeere, ihrer inneren Gewässer und ihrer Lufträume: das Gebiet des Königreichs Belgien, das Gebiet der Republik Bulgarien, das Gebiet der Tschechischen Republik, das Gebiet des Königreichs Dänemark mit Ausnahme der Färöer…

UZKArtikel 248 Verbringen von Waren aus einer Freizone
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 248 Verbringen von Waren aus einer Freizone (1) Unbeschadet der Vorschriften für andere Bereiche als den Zollbereich können Waren in einer Freizone aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt oder wiederausgeführt werden oder in das übrige Zollgebiet der Union verbracht werden. (2) Die Artikel 134…

UZKTitel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Titel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben Kapitel 1 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr Artikel 201 Geltungsbereich und Wirkung (1) Nicht-Unionswaren, die auf den Unionsmarkt gebracht oder der privaten Nutzung oder dem privaten Verbrauch innerhalb des Zollgebiets der Union…