…erwirbt (mit Anschaffungskosten nach § 5 UmgrStG in Höhe von 100) und die Beteiligung von B auf 75% sinkt (unveränderte Anschaffungskosten von 1.500). In der Folge wendet B von seiner wertäquivalenten 75-prozentigen Beteiligung fiktiv ein Drittel (also einen Anteil von 25%) unentgeltlich an A…
…hinsichtlich der Frage des Verlustüberganges die Rechtslage in jenem Veranlagungsjahr anzuwenden ist, in das der der jeweiligen Umgründung zu Grunde liegende Stichtag fällt. Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für Finanzen in Einzelfällen sind - sofern sie den UmgrStR 2002 nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. Folgende Erlässe werden mit…
…begrenzte Anzahl an Vorschriften für jedes besondere Verfahren ergänzt werden, um dem Wirtschaftsbeteiligten zu erleichtern, die Auswahl des richtigen Verfahrens zu treffen, Fehler zu vermeiden und die Anzahl der Nacherhebungen und Erstattungen zu verringern. (48) Die Erteilung von Bewilligungen für mehrere besondere Verfahren mit einer…
…die Teilnahme an einem Seminar mit einem homogenen Teilnehmerkreis ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit des Seminars ist (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG, § 16 EStG 1988 Anm. 140), war davon auszugehen, dass es sich um berufsspezifische Fortbildung handelt. Ist für die Frage der Anerkennung…