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LStR 2002 Rz 362–3645.9.14.5 Führerschein
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

…Anwendung: Aufwendungen eines Finanzbeamten für einen Buchhalterlehrgang sind Fortbildungskosten (VwGH 22.4.1980, 0665/79), der Besuch einer berufspädagogischen Akademie durch einen Berufsschullehrer ist Fortbildung (VwGH 3.4.1990, 89/14/0276). Aufwendungen eines kaufmännischen Angestellten für den Lehrgang "Fachakademie Handel" können Fortbildungskosten sein (VwGH…

LStR 2002 Rz 3665.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei der bisherigen Tätigkeit als Werbungskosten abzusetzen. Kosten für eine umfassende Umschulung, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, stellen vorweggenommene…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…gegenständliche Studium für den Arbeitnehmer kein neues Berufsbild entsteht; es liegen Fortbildungskosten vor. Es ist nicht zu erkennen, dass nach Abschluss des Studiums dem Arbeitnehmer ein konkreter anderer Beruf als der eines Lehrers an einer Berufsschule offen stehen würde. Dass das gegenständliche Studium für den…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Seminare für Lehrer vom pädagogischen Institut (mit homogenem Teilnehmerkreis) veranstaltet werden, ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit. Dienstfreistellungen für die Kursteilnahme oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die dienstliche Zweckmäßigkeit einer Schulungsmaßnahme reichen für sich allein für die Abzugsfähigkeit der Aus- und Fortbildungskosten…

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB Schreibtisch…

LStR 2002 Rz 696–69810.4 Ausbildungs- und Fortbildungskosten (§ 26 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…Aufwendungen für die Lehr- und Anlernausbildung (die an Lehrlinge und Anzulernende gezahlten Arbeitslöhne), wohl aber Beiträge des Lehrherrn zu den Kosten der Unterbringung seines Lehrlings in einem Berufsschulinternat. Rz 698: Übernimmt der Arbeitgeber aus dem Titel der Aus- und Fortbildung auch die Verpflegungskosten (zB bei…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…ist eine Unterscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Aus- und Fortbildungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie nicht "umfassend" sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind. Beispiele für abzugsfähige Fort- und…

LStR 2002 Rz 89212.8.10 Berufsfortbildung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.10 Berufsfortbildung Rz 892: Zur Abgrenzung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung siehe Rz 358 ff.

LStR 2002 Rz 2815.6.2 Berufliche Veranlassung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

… ansonsten Aufteilung wie bei den Fahrtkosten (Rz 318 lit. c iVm Rz 295 ff) | Pro ausschließlich beruflich veranlasstem Aufenthaltstag (Rz 318 lit. a) Eine berufliche Veranlassung wird im Regelfall für Fahrten zur Anschaffung von Arbeitsmitteln nicht gegeben sein. Reisekosten bei Funktionärstätigkeiten: siehe Rz 225a…

LStR 2002 Rz 3185.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen…

LStR 2002 Rz 427–4286.9 Andere Werbungskosten aus der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt werden. Beispiel: Ein Versicherungsvertreter besucht eine technisch orientierte Fachhochschule. Das dort erlernte Wissen kann für den ausgeübten Beruf als Vertreter nicht genutzt werden. Diese auf die Ausübung eines neuen Berufbildes abzielende umfassende Umschulungsmaßnahme ist neben dem Vertreterpauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen…

EStR 2000 Rz 1376–13775.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 erfasst nur Aufwendungen des Betriebsinhabers selbst als Einzel- oder Mitunternehmer, nicht aber solche, die der Steuerpflichtige (Betriebsinhaber) für in seinem Betrieb tätige Personen vornimmt. Diese unterliegen dem allgemeinen Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs. 4 EStG 1988. 5.5.6…

LStR 2002 Rz 89112.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen) Rz 891: Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit können Werbungskosten darstellen (Rz 358 ff). Insoweit ist eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unzulässig (siehe Rz…

LStR 2002 Rz 360–3615.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

…bestehen, eine andere Berufstätigkeit tatsächlich ausüben zu wollen. Ob dies der Fall ist oder andere Motive der Bildungsmaßnahme des Steuerpflichtigen zu Grunde liegen (zB hobbymäßiges Verwerten), ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Spricht das Gesamtbild für das Vorliegen dieser Absicht, liegen…

LStR 2002 Rz 3375.9.5 Ausbildungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.5 Ausbildungskosten Rz 337: Siehe Stichwort "Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten", Rz 358 ff.

LStR 2002 Rz 2365.1.3 Durchlaufende Posten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…die im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers oder eines Dritten verausgabt werden, sind keine Werbungskosten (§ 16 Abs. 1 EStG 1988 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 EStG 1988). Siehe auch § 26 Z 2 EStG 1988. Besorgt ein Lehrer Unterrichtsunterlagen und erhält er die Kosten…

LStR 2002 Rz 369–3745.9.18 KFZ
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Eine berufliche Verwendung ist auch bei Unfällen im Rahmen von Familienheimfahrten (siehe Rz 354 ff) sowie auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gegeben. Rz 374: Führt die berufliche Verwendung zu einem Totalschaden bzw. zu einer beträchtlichen Wertminderung, so kann eine Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung…

LStR 2002 Rz 3535.9.10 Fachliteratur
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…1986, 85/14/0156). Literatur, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist (VwGH 23.5.1984, 82/13/0184), stellt keine Werbungskosten dar…

LStR 2002 Rz 3915.9.29 Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.29 Umschulungskosten Rz 391a: Siehe Stichwort "Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten", Rz 358 ff.

LStR 2002 Rz 10376–1039142.5.4.6 Rz 10376 bis Rz 10391
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…privater Natur sind, ist bei der Prüfung, ob eine berufliche Veranlassung vorliegt, ein strenger Maßstab anzuwenden. Werden, wie im angeführten Beispiel, vom Arbeitgeber (Bundesgendarmerie) alle erforderlichen Kommunikationsmittel (Telefon, Funkgerät usw.) zur Verfügung gestellt, fehlt nahezu jede berufliche Einsatzmöglichkeit für das private Mobiltelefon. Im gegenständlichen Fall…