11.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung) Rz 4194: (5) Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen…
…BAO). Dem Veräußerungserlös für das stehende Holz sind die seinerzeitigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für das stehende Holz gegenüberzustellen. Wurden zwischen Anschaffung und Verkauf der Forstflächen Holzverkäufe getätigt, sind die seinerzeitigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für das stehende Holz um den auf das veräußerte oder entnommene Holz…
…die Wiederaufforstungskosten, der Art nach - bis auf die Schlagräumung - ident mit jenen der Wiederaufforstung. Rz 1411: Kosten der Erstaufforstung eines bestehenden Betriebes sind jedoch nicht aktivierungspflichtig, wenn sie unter Berücksichtigung des Aufforstungsprogramms zu keiner erheblichen (nicht mehr als jährlich 10-prozentigen) Vergrößerung der Forstfläche führen.
…zählen nur (in- oder ausländische) Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile. Ausnahmen von der Teilbetriebseigenschaft werden bei Forstflächen und beim Kunden- bzw. Klientenstock gemacht (siehe Rz 1550 ff). Das Vermögen muss einen positiven Verkehrswert haben und auf Gesellschafter verteilt werden, die bereits an diesem Vermögen beteiligt waren…
…sind grundsätzlich zu aktivieren, es sei denn, sie führen in einem bereits bestehenden Forstbetrieb zu keiner erheblichen Vermehrung des Waldbestandes (anzunehmen bis zu einer jährlichen Vergrößerung der Forstfläche um 10%); siehe auch Rz 1407 ff. 15.1.3.1.2 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Teilpauschalierung Rz…
…Einmalentschädigungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse sind dann gesondert anzusetzen, wenn es aus diesem Grund zu einer Verminderung des Einheitswertes gekommen ist (Rz 4182); Veräußerung von Forstflächen: Schätzung der historischen Anschaffungskosten mit dem anteiligen Einheitswert zum 1. Jänner 1989 (Rz 4197); Aussagen und Beispiele zum land-…
…Gemüse, Obst und Wein); Alpungsprämie (die Auftriebsprämie - je ha/beweidete Almfläche eine GVE-Einheit - samt dem Behirtungszuschlag); Forstförderungen für Neuaufforstungen, für Energieholzflächen (Umtrieb höchstens 10 Jahre auf stillgelegten Flächen) und für die Pflege aufgegebener Forstflächen; Biotopförderungen; Die Umstrukturierungsbeihilfe Zucker gemäß Art. 3 Abs. 6 der…
…bestimmten Baumarten, Bewilligungspflicht für Eingriffe im Nahbereich von Gewässern, Vorschriften zum Schutz von Auwäldern, Betretungsverbote, Verbot der forstlichen Nutzung außer zur Entnahme abgestorbener Bäume, Verbot jedes jagdlichen und forstwirtschaftlichen Eingriffs, Jagdverbot außer zur Regulierung von Schalenwild, Jagdausübung nur auf bestimmte Wildarten und dergleichen. Im Einzelfall…
…der Veräußerung und im Zeitpunkt der Anschaffung der Wirtschaftsgüter unterschiedlich waren (unterschiedliches Grundstückspreisniveau im Zeitpunkt der Anschaffung und Veräußerung, nicht erschlossene Forstflächen). Rz 5094: Die Anschaffungskosten eines unbefristeten Wegerechtes können mangels Abnutzung nicht im Wege der AfA abgesetzt werden (VwGH 27.10.1976, 1418/74…
11.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung) Rz 4150: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 § 3. (1) Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert nicht mehr als 11.000 Euro, ist der Gewinn aus Forstwirtschaft mit dem Durchschnittssteuersatz gemäß § 2 erfasst. (2) Übersteigt der forstwirtschaftliche…
…Begriffsbestimmungen 1.1. Forstliches Vermehrungsgut Forstliches Vermehrungsgut ist Vermehrungsgut (Abschnitt 1.2.) folgender Baumarten und ihrer künstlichen Hybriden, die für forstliche Zwecke in Österreich oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung sind: | 1. | Abies alba Mill. (Abies pectinata DC) | Weißtanne…
6.1.6 Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst Rz 403: Für Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.752 Euro jährlich. Für Forstarbeiter mit Motorsäge: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als…