…Mit den 35% sind auch allfällige Buchwerte des stehenden Holzes abgegolten. Beispiel: Veräußerung von 5 ha Forstflächen um 100.000 Euro Variante 1: Ansatz mit 35% von 100.000 Euro = 35.000 Euro Variante 2: Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens zur Ermittlung der auf die…
11.3 Land- und Forstwirtschaft (Veranlagungsjahre 2011 bis 2014: LuF-PauschVO 2011 idF BGBl. II Nr. 164/2014; Veranlagungsjahre ab 2015: LuF-PauschVO 2015 idF BGBl. II Nr. 164/2014, BGBl. II Nr. 559/2020 bzw. BGBl. II Nr. 559/2020) 11.3.1 Allgemeines…
…eines Teilwaldrechtes, das zum Anlagevermögen einer Landwirtschaft gehört, zur Gänze (abzüglich eines allfälligen Buchwertes) als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zum Normaltarif zu erfassen. Eine Ausscheidung eines anteiligen Wertes für Grund und Boden aus dem Veräußerungserlös ist nicht zulässig (VwGH 23.10.1990, 90/14…
…Betriebsgebäude, Vieh, Vorräte, stehende Ernte und stehendes Holz als Bewertungsposten in Frage kommen. Zur bäuerlichen Hofübergabe siehe Rz 5572a. 15.5.2 Verträge zwischen nahen Angehörigen Rz 5154: Wird der land- und forstwirtschaftliche (Teil)Betrieb unentgeltlich übergeben, liegt keine Betriebsaufgabe vor. Dazu zählen Schenkung, gemischte…
…§ 295 ABGB). Solche Wirtschaftsgüter bleiben nichtabnutzbares Anlagevermögen, solange sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind. Soweit diese Wirtschaftsgüter land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (zB stehendes Holz, Bäume einer Obstplantage), sind sie auch nicht vom Grundstücksbegriff nach § 30 Abs. 1 EStG 1988 erfasst (siehe…
…Hagel usw.) ist nicht schädlich. Die 25%-Grenze ist auch für land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe anzuwenden. Beispiel: Der Gesamtumsatz eines Gärtnereibetriebes (netto ohne Umsatzsteuer) aus selbst erzeugten und zugekauften Produkten beträgt 1.600.000. Der Einkaufswert von zugekauften Waren für den Verkauf beträgt 350.000…
…sich nicht land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit, die wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit und wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gegenüber dieser Haupttätigkeit nach der Verkehrsauffassung in dieser gleichsam aufgeht, sodass die gesamte Tätigkeit des Land- und Forstwirts als land- und forstwirtschaftlich anzusehen ist (VwGH 21…
…wenn die unter Naturschutz gestellten land- und forstwirtschaftlichen Flächen die Merkmale eines (Teil)Betriebes aufweisen und im Zusammenhang mit der Entschädigung auch der Grund und Boden durch Einlösung in das Eigentum des Landes übernommen wird. 15.8.3 Entschädigungen Rz 5179: Zu den Entschädigungen für…
…beschäftigte Arbeitnehmer oder sonstige Arbeiter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe). Maßgeblich für den höheren Pauschbetrag (mit Motorsäge) ist nicht der Besitz einer Motorsäge (Motorsense), sondern die überwiegende Tätigkeit unter Verwendung der Motorsäge (Motorsense) im Lohnzahlungszeitraum. Zur Tätigkeit als Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst gehört…
…Rz 2852: § 22 Abs. 1 UStG 1994 sieht vor, dass für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze die Umsatzsteuer unter Anwendung eines bestimmten Durchschnittssteuersatzes festgesetzt wird, und ordnet diesen Umsätzen Vorsteuerbeträge in gleicher Höhe zu. Daraus ergibt sich, dass nur die…
…Rz 5139 bis Rz 5148. Ungeachtet der ertragsteuerlichen Beurteilung fallen Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport oder selbständigen oder gewerblichen, nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung (vgl. auch VwGH 28.5.2019…
…000 Euro | minus 50% pauschale Betriebsausgaben | - 25.000 Euro | | = 25.000 Euro | Betriebseinnahmen (aus Kalamitätsnutzung) | 150.000 Euro | minus 70% pauschale Betriebsausgaben | - 105.000 Euro | | = 45.000 Euro Der Gewinn aus Forstwirtschaft gemäß …
…die Unterordnung nur dann gegeben, wenn die gemeinsamen Einnahmen 33.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) nicht übersteigen und das Ausmaß der land- und forstwirtschaftlichen Grundflächen mehr als fünf Hektar oder der weinbaulich oder gärtnerisch genutzten Grundflächen mehr als 1 Hektar beträgt. Auf den Betrag von 33…
…§ 6 Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 und Rz 4218). Rz 4211: Als land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe kommen sowohl Be- und/oder Verarbeitungsbetriebe als auch Substanzbetriebe in Betracht. Einem Landwirt ist es nicht verwehrt, einen Nebenbetrieb an einem anderen Ort als in seiner Hofstelle (auf seinem…
…0485/56). Rz 5008: Ablösen Ablösen für Wirtschaftsgüter (zB Wirtschaftsgebäude, nach dem 31.3.2012 auch Grund und Boden) und Rechte des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Rz 5009: Dingliche Rechte Ein dingliches Recht, auf Grund dessen der Berechtigte Anspruch auf bestimmte Leistungen…
…dem Sonnenstand folgenden Systemen die Horizontalstellung) montiert sind, dass die gesamte darunterliegende Fläche weiterhin für in der Landwirtschaft verwendete Fahrzeuge gefahrlos benützbar und auf diese Weise für land- und forstwirtschaftliche Zwecke nutzbar ist. 4.Flächen, wo die Module in einer Höhe von mehr als 2…
18.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes Rz 5682: Nur der nackte Grund und Boden bleibt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem…
…1988, sofern es sich um die Veräußerung oder Aufgabe eines inländischen Betriebes (Teilbetriebes) oder um die Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles an einem inländischen Betrieb handelt, wenn in diesem Betrieb eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wurde. Ist das anzuwendende DBA diesbezüglich dem OECD-Musterabkommen nachgebildet, ist…
…in der Land- und Forstwirtschaft (§ 3 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008) Rz 163: § 3 (1) Der Wert der Wohnungen, die Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft kostenlos oder verbilligt…
4.2.7 Sonstige Sachbezugswerte in der Land- und Forstwirtschaft (§ 6 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468243/20082015) Rz 208: § 6. (1) 1. Holzdeputate (Brennholz), je Raummeter: a) Hartholz (ungeschnitten) 21…