…siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte Spendenempfänger, Museen, Forschungseinrichtungen oder an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände, § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988), Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung…
…und Religionsgesellschaften, an die verpflichtende Beiträge zu leisten sind (siehe dazu Rz 12027) ForschungseinrichtungenÖsterreichische Universitäten, Kunsthochschulen, Privathochschulen, Fachhochschulen, Akademie der bildenden Künste (inklusive Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen, § 4a Abs. 3 Z 1 EStG 1988) Forschungsförderungsfonds (§ 4a Abs. 3 Z 2 EStG 1988) sowie Forschungseinrichtungen (§…
…festgesetzt werden, ob die Körperschaft auch aus anderen Gründen einer KSt-Veranlagung unterliegt (§ 18 Abs. 8 Z 4 lit. b EStG 1988). 5.5.4a.6.1 Hochschulen und Forschungseinrichtungen (§ 4a Abs. 6 Z 1 EStG 1988) Rz 1332: Spendenbegünstigt sind nach § 4a Abs. 6…
…in der Rechtsgrundlage angeführten begünstigten Zwecken gemäß § 4a Abs. 2 Z 1, 3 bzw. 5 EStG 1988 2).[ANMERKUNG: Dieser Teil ist bei Forschungseinrichtungen, denen bereits vor dem 1. September 2011 die Spendenbegünstigung erteilt wurde, nicht erforderlich.] [VARIANTE für Körperschaften im Sinne des § 4a Abs…
…Antragstellung offen zu legen, dass die jeweiligen materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Spendenbegünstigung und die Registrierung vorliegen: Forschungsförderungsfonds gemäß § 4a Abs. 3 Z 2 EStG 1988 sowie Forschungseinrichtungen gemäß § 4a Abs. 3 Z 4 bis Z 5 EStG 1988 Gemeinnützige und gewinnlose Forschungsstiftungen (§ 4a Abs…
…Antragstellung offen zu legen, dass die jeweiligen materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Spendenbegünstigung und die Registrierung vorliegen: Forschungsförderungsfonds gemäß § 4a Abs. 36 Z 23 EStG 1988 sowie Forschungseinrichtungen gemäß § 4a Abs. 3 Z 4 bis Z 53 EStG 1988 Gemeinnützige und gewinnlose Forschungsstiftungen (§ 4a Abs…
…durch Erfüllungsgehilfen gemäß § 4a40 Abs. 2 Z 1 und 3 EStG 1988BAO entsprochen hat und dass ihredurchgeführt werden (siehe dazu VereinsR 2001 Rz 120 Tätigkeit in einem eigenen Rechnungskreis erfasst wurde). Für die Erteilung der Spendenbegünstigung an Forschungseinrichtungen iSd § 4a Abs. 3 Z 4 und…
…30. Bei Stichtagen danach gilt wieder die NeunmonatsfristJuni 2024 gestellt wurde. Spenden, die ab dem Tag der Veröffentlichung der Aberkennung des Status als begünstigter Spendenempfänger geleistet wurden, sind nicht mehr absetzbar. Rz 1345e: Für Forschungseinrichtungen iSd § 4a Abs. 3 Z 4 bis 6 EStG 1988…
…2.2019, RV/7100556/2019). Übernimmt ein Antragsteller zB die wissenschaftliche Gesamtverantwortung in einer Forschungseinrichtung oder umfassende Peer-Review-Tätigkeiten für international bedeutende Fachzeitschriften, spricht das für einen hohen inhaltlichen Verantwortungsgrad. Die Zuzugsbegünstigung ist auf den Zuzug von Spitzenkräften beschränkt (BFG 10.12.2018, RV…
…werden durch die öffentliche Hand geförderte Forschungstätigkeiten von eigenen Rechtsträgern, den COMET-Kompetenzzentren, und von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Rahmen eines gemeinsam definierten Programmes durchgeführt. Die Unternehmenspartner erfüllen ihre Beitragsverpflichtungen mit Geldleistungen und/oder Sach- oder Dienstleistungen; letztere werden als so genannte "In-kind-Leistungen…
…ist daher sorgfältig zu prüfen, ob ein Wechsel zwischen Dienstleistungsanbietern nur mit großem Aufwand und unter Inkaufnahme von Effizienzverlusten möglich ist und ob hohe Eintrittsbarrieren am Markt herrschen (zB aufgrund langer Zertifizierungsprozesse vor Inbetriebnahme von präklinischen Forschungseinrichtungen in der Pharmaindustrie). Bei konzerninterner Auftragsforschung verfügt das…
…EU erteilt österreichischen Forschungseinrichtungen im vermehrten Ausmaß Forschungsaufträge bzw. gewährt Förderungen zu Forschungsvorhaben. Diese Zahlungen können echte Subventionen darstellen und sind als solche nicht steuerbar. Handelt es sich bei den Zahlungen um ein Leistungsentgelt, so unterliegt dieses nicht der USt, wenn der Forschungseinrichtung keine Unternehmereigenschaft…
…wenn sie das Merkmal der Wissenschaftlichkeit aufweist (VwGH 22.10.1997, 95/13/0275). Zur Ausstellung eines so genannten Spendenbescheides (Begünstigungsbescheid für Forschungseinrichtungen nachDie Verbreitung unwissenschaftlicher Theorien und rein spekulativer Konzepte ohne fundierte § 4a Abs. 3 Z 6 EStG 1988) sieheGrundlage ist EStR 2000 Rz…
…EU erteilt österreichischen Forschungseinrichtungen im vermehrten Ausmaß Forschungsaufträge bzw. gewährt Förderungen zu Forschungsvorhaben. Diese Zahlungen können echte Subventionen darstellen und sind als solche nicht steuerbar. Handelt es sich bei den Zahlungen um ein Leistungsentgelt, so unterliegt dieses nicht der USt, wenn der Forschungseinrichtung keine Unternehmereigenschaft…
6.3. Wissenschaftliche Einrichtungen (1) Das nichtkommerzielle Verleihen, Verschenken oder Tauschen von Herbariumsexemplaren (getrocknetem Pflanzenmaterial) und Exemplaren für die Diagnostik und forensische Forschung (wie in Anlage 9 beschrieben), sonstigen haltbar gemachten, getrockneten oder festumschlossenen Museumsexemplaren (auch Tieren) und lebenden Pflanzenmaterialien ist von den Beschränkungen ausgenommen…
5.4. Ausrüstungen für wissenschaftliche Forschung (C14) 5.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausrüstungen, die zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden (Art. 51 Abs. 1 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. a UStG 1994). Ausrüstungen sind Instrumente…
33.1.2 Forschungsprämie für Auftragsforschung Rz 8209: Hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen knüpft diese Prämie an die Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung an. Die in Auftrag gegebene Forschung muss daher die inhaltlichen Voraussetzungen des § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 erfüllen. Die Prämie steht nur…
5.3. Wissenschaftliche Instrumente oder Apparate (C13) (siehe auch DVO 2011/1225 u. 2013/504) 5.3.1. Warenkreis 5.3.1.1. Instrumente und Apparate Abgabenfrei sind wissenschaftliche Instrumente und Apparate, die ausschließlich für nichtkommerzielle Zwecke eingeführt werden (Art. 44 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht…
16.2.4 Krankenanstalten Rz 5227: Der Betrieb von Krankenanstalten oder Kliniken durch einen Arzt ist dann als freiberufliche Tätigkeit anzusehen, wenn es sich hiebei um ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit handelt. Dies ist anzunehmen, wenn der vom Arzt erstrebte Heil- oder Forschungszweck…
9.5. Prüfungs-, Analyse- oder Versuchsmaterial (C33) 9.5.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren, die zur Bestimmung ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit oder anderer technischer Merkmale für Informationszwecke, industrielle oder kommerzielle Forschungszwecke geprüft, analysiert oder erprobt werden sollen (Art. 95 ZBefrVO). Die Befreiung wird nur unter folgenden…