RIS AI
8 Treffer1532 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 720–727Darlehen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…Die Bonität des Anteilsinhabers bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Darlehenszuzählung. Die rechtzeitige Wahrnehmung der Kündigung kann maßgeblich sein, wenn damit der Forderungsverlust vermieden werden kann (VwGH 24.11.1987, 87/14/0157). Als Zeitpunkt der verdeckten Ausschüttung kommt sowohl der Zeitpunkt des tatsächlichen Ausfalls…

EStR 2000 Rz 2343–23816.7.2.3 Bewertung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Kreditinstitut, den Bund ua. zu aktivieren bzw. eine Bewertungseinheit zu bilden (siehe Rz 2343 ff). Ist der Forderungsverlust durch eine Regressforderung abgesichert, dann ist mit der Forderungsabschreibung die Regressforderung zu aktivieren. Ist dagegen die Forderung nur gefährdet, dann unterbleibt eine Wertberichtigung in Anbetracht der Regressforderung…

EStR 2000 Rz 742–7434.6.1.7 Forderungsabschreibung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…in Höhe der auf den Forderungsausfall entfallenden Umsatzsteuer eine Berichtigung (Minderung) der Umsatzsteuerverbindlichkeit vorzunehmen hat (§ 16 Abs. 3 UStG 1994). Voraussetzung für eine solche Minderung der Umsatzsteuerverbindlichkeit ist jedoch, dass der Forderungsverlust nachweislich bereits eingetreten ist. Aus § 16 Abs. 3 UStG 1994 in Verbindung mit …

EStR 2000 Rz 2325–23426.7.2 Forderungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

6.7.2 Forderungen 6.7.2.1 Wirtschaftsgut Rz 2325: Ein Anspruch kann im bilanzrechtlichen Sinn nur bzw. erst dann als Forderung angesetzt werden, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür sind in erster Linie die Regeln der Betriebswirtschaftslehre maßgeblich, nicht sosehr…

KStR 2013 Rz 1079–108515.6.6.2 Ermittlung des zuzurechnenden Verlustes
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.6.2 Ermittlung des zuzurechnenden Verlustes Rz 1079: Ab der Veranlagung 2012 sind gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 und den übrigen relevanten Bestimmungen des EStG 1988 und KStG 1988 zu…

LStR 2002 Rz 89512.8.12 Darlehen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.12 Darlehen Rz 895: Die Schuldaufnahme zur Bestreitung von Aufwendungen, die an sich eine außergewöhnliche Belastung darstellen, stellt noch keinen Aufwand dar. Erst die Schuldtilgung kann - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - zu einer Belastung führen (VwGH 19.2.1986, 84/13/0011; VwGH…

UmgrStR 2002 Rz 1171–11913.8. Verlustabzug (§ 21 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

3.8. Verlustabzug (§ 21 UmgrStG) Rz 1171: Das Recht eines Steuerpflichtigen, Vorjahresverluste gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 bzw. § 8 Abs. 4 KStG 1988 als Sonderausgaben abzusetzen, ist an sich ein höchstpersönliches. Ungeachtet der Tatsache, dass der Steuerpflichtige bei einer Einbringung als Rechtsperson nicht untergeht…

LStR 2002 Rz 237–2385.1.4 Substanzverluste
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.1.4 Substanzverluste Rz 237: Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern oder an Wirtschaftgütern erlittene Wertminderungen sind nur in folgenden Fällen als Werbungskosten anzusetzen: Die Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988). Dies gilt auch bei Arbeitsmitteln (§ 16 Abs. 1 Z…