5. Muster der Bescheinigungen 5.1 Formular "EASA-Formblatt 1" (Gemeinsame Luftfahrtbehörden - Europa) [Grafik]
Die Arbeitsrichtlinie »ZT-3400 (»Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung ) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »bei der Einfuhr bestimmter Waren für Luftfahrzeuge dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
2. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG) 2.1. Motorisierte Luftfahrzeuge Rz 6: Ein Luftfahrzeug ist ein Fahrzeug, das sich zur Fortbewegung von Personen oder Sachen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde eignet, gleichgültig, ob es schwerer oder leichter als Luft ist (vgl. § 11 Abs…
5.7. Formular "CASA FORM 1" (Behörde für die Sicherheit der Zivilluftfahrt - Australien) [Grafik]
5.11. Formular "CAA FORM 8110-3" (Zivilluftfahrtbehörde Neuseelands) [Grafik]
10.19. Zivilluftfahrtwesen (§ 14 TP 20 GebG) 10.19.1. Gegenstand der Gebühr Rz 760: In der Tarifpost 20 werden Erledigungsgebühren für verschiedene Verfahren des Zivilluftfahrtwesens nach dem LFG festgelegt. Rz 761: Die Tarifpost 20 ist auf Ansuchen anzuwenden, die nach dem 30. September 2022…
9. Registrierung der Luftfahrzeughalter (§ 9 FlugAbgG) Rz 38: Um die abgabenrechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen, hat der Luftfahrzeughalter spätestens bis zur Durchführung des ersten abgabepflichtigen Abfluges von einem inländischen Flughafen beim FA GVG (bis 31.12.2020) - ab 1.1.2021 beim Finanzamt Österreich einen schriftlichen Antrag…
2.2. Gemeinschaftslizenz (1) Gemäß Artikel 3a der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 muss jeder Verkehrsunternehmer für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen im Besitz einer Gemeinschaftslizenz (Muster siehe Anlage 3) sein. Diese Lizenz wird von der zuständigen Behörde des EU- bzw. EWR-Mitgliedstaates jedem gewerblichen…
1. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG) Rz 1: Der Flugabgabe iSd Flugabgabegesetzes unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug. Für das Entstehen der Steuerpflicht ist das Reiseziel nicht maßgeblich; das Ziel des Fluges ist nur für die Höhe der…
5.15. Formular "CAAP FORM 1" (Zivilluftfahrtbehörde der Philippinen) [Grafik]
5.5. Formular "F-100-01 (SEGVOO 003)" (Nationale Zivilluftfahrtbehörde - Brasilien) [Grafik]
5.2. Formular "FAA Form 8130-3" (US-Luftfahrtbundesamt) [Grafik]
5.17. Formular "AW FORM 1" (Allgemeine Zivilluftfahrtbehörde - Vereinigte Arabische Emirate) [Grafik]
5.14. Formular "DAAO Form 21-18" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Indonesien) [Grafik]
2. Unterlagen Laut Artikel 2 Verordnung (EU) 2018/581 des Rates in Verbindung mit Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1517 der Kommission vom 11. Oktober 2018 kann die Aussetzung nur in Anspruch genommen werden, wenn der Anmelder eine der folgenden Freigabebescheinigungen bereitstellt: Tabelle der…
3. Vorgangsweise bei Zollabfertigung Die Aussetzung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Anmelder den Zollbehörden bei der Abgabe der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr eine Freigabebescheinigung EASA-Formblatt 1oder eine der vorstehend angeführten Bescheinigungen mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung oder auf…
5.13. Formular "CAAV FORM ONE" (Zivilluftfahrtbehörde Vietnams) [Grafik]
5.6. Formular "SHGM FORM 1" (Generaldirektion für Zivilluftfahrt - Türkei) [Grafik]
5.8. Formular "Form 18" (Japanische Zivilluftfahrtbehörde) [Grafik]
4. Zweifelsfälle Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/581 lautet: "Haben die Zollbehörden den begründeten Verdacht, dass eine ihnen gemäß Artikel 2 Absatz 1 bereitgestellte Bescheinigung gefälscht wurde, so können sie ein Sachverständigengutachten von einem Vertreter der nationalen Luftfahrtbehörden anfordern. Der Einführer trägt die Kosten…