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8 Treffer1598 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1131–11529. Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…2017, Rs C-33/16, A Oy). Beispiel: Der Unternehmer A, der einen Handel mit technischen Geräten betreibt, liefert Bordinstrumente an die Fluggesellschaft B. 9.1. Umsätze für die Seeschifffahrt 9.1.1. Betroffene Wasserfahrzeuge Rz 1132: Unter Seeschifffahrt ist die Hochseeschifffahrt zu verstehen. Gemäß …

VB-0800Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…die zur Runderneuerung an Originalgerätehersteller ausgeführt und nach der Runderneuerung von Fluggesellschaften für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen wiedereingeführt werden und entweder an Bord oder unter Verwahrung der auf der Luftseite der Zollverschlussflächen befindlichen Lager der jeweiligen Luftfahrtunternehmen verbleiben | | | | B4010 - B4030 |…

LStR 2002 Rz 10278–1031742.5.4.3 Rz 10278 bis Rz 10317
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…im Schätzungsweg mit 60 S pro Nächtigung anzusetzen. Bei entsprechender Bereitstellung eines kostenlosen Nächtigungsquartiers im Ausland bestehen keine Bedenken, wenn angesichts der höheren Tagesgebühr im Ausland von durchschnittlichen Frühstückskosten in Höhe von 80 S ausgegangen wird (dies wird ua. auch für Bedienstete von Fluggesellschaften zutreffen).

UStR 2000 Rz 1–81. Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die ausgegebenen Flugscheine nicht benutzt haben und sie für diese keine Erstattung erhalten können. Der von den Fluggesellschaften einbehaltene Betrag dient nicht der Entschädigung für einen infolge des Nichtantritts eines Fluges durch einen Fluggast entstandenen Schaden, sondern es handelt sich dabei um ein Entgelt (vgl…

FlugAbgR Rz 1–51. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

1. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG) Rz 1: Der Flugabgabe iSd Flugabgabegesetzes unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug. Für das Entstehen der Steuerpflicht ist das Reiseziel nicht maßgeblich; das Ziel des Fluges ist nur für die Höhe der…

FlugAbgR Rz 23–256. Abgabenschuldner und Haftender (§ 6 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

6. Abgabenschuldner und Haftender (§ 6 FlugAbgG) Rz 23: Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter (siehe Rz 8), der den Abflug durchführt. Rz 24: Der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt, muss nicht Eigentümer des Luftfahrzeuges sein; er muss auch nicht identisch mit jenem Unternehmen sein, das die Flugtickets…

FlugAbgR Rz 6–122. Begriffsbestimmungen (§ 2 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…die Fluglinie B billiger ist als die Fluglinie A, bucht er über das Internet einen Flug von Klagenfurt nach Wien mit der Fluggesellschaft A und einen Flug von Wien nach Hongkong mit der (billigeren) Fluggesellschaft B. Auch wenn der Aufenthalt in Wien weniger als 24…

VS-11301.1.3. Luftfahrtunternehmen
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.3. Luftfahrtunternehmen 1.1.3.1. Allgemeines Luftfahrtunternehmen sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Halter von Luftfahrzeugen sind. Ihr Betriebsgegenstand besteht (auch) in der Haltung von Luftfahrzeugen. Daher wäre beispielsweise ein Holzhandelsunternehmen, das zur Warenbeförderung einen Hubschrauber einsetzt, oder ein Unternehmen, das über ein eigenes…