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VB-0336Anlage 1
geltende FassungRichtlinien14.11.2022

Anlage 1 Liste der Fischereierzeugnisse, die den Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen unterliegen | KN-Code | Warenbezeichnung | ex | 0301 91 | Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster), lebend, ausgenommen aus Binnenfischerei | ex |…

VB-03112.2. Einfuhrkontrolle
geltende FassungRichtlinien01.08.2016

2.2. Einfuhrkontrolle 2.2.1. Kontrollorgane (1) Die Einfuhrkontrolle obliegt in Österreich fachlich befähigten Kontrollorganen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES), Gruppe Vermarktungs- und Qualitätsnormen, Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Tel. 05 555 4131232352, E-Mail: kontrolle-baes@baes.gv.at. (2) Die Verständigung der Kontrollorgane…

VB-03112. Einfuhr aus Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien04.09.2009

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die im Abschnitt 1 genannten Waren unterliegen der Einfuhrkontrolle durch Organe des Bundesamtes für Ernährungssicherheit - Qualitätskontrolle spätestens in dem Zeitpunkt, in dem die Waren dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gestellt werden. (2) Der…

VB-03111. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien01.10.2019

1. Gegenstand (1) Vermarktungsnormen bestehen für folgende Waren: | KN-Code | Warenbezeichnung |   |   | Folgende Seefische, frisch oder gekühlt ausgenommen Fischfilet und anderes Fischfleisch der Position 0304: |   | 0302 22 | Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa) |   |…

VB-03364. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

4. Ausnahmen (1) Die Beibringung einer Fangbescheinigung gemäß Abschnitt 2.2. bzw. Abschnitt 3.2. ist nicht erforderlich für 1.Fischereierzeugnisse, die von Fängen verarbeitet werden, die vor dem 1. Jänner 2010 erzielt wurden, selbst wenn die Einfuhr erst nach dem 1. Jänner 2010 erfolgt…

VB-03360. Einführung
geltende FassungRichtlinien22.09.2022

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den ZollämternZollorganen anlässlich der Einfuhr und der Ausfuhr von Fischereierzeugnissen anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung…