…entstehenden Rechnungslegungspflicht. Ausgenommen von der Firmenbuchzuständigkeit ist der Zusammenschluss zu einer Innengesellschaft (atypisch stille Beteiligung an einem rechnungslegungspflichtigen Unternehmen). Unabhängig von der Eintragung ins Firmenbuch muss innerhalb von neun Monaten ab dem Umgründungsstichtag eine (ab 2024 standardisierte und in der Regel elektronische) Anzeige beim zuständigengemäß §…
…in der Folge durch das Erfüllungsgeschäft abgeschlossen werden. Der Vermögensübergang wird durch die Eintragung im Firmenbuch jedenfalls dokumentiert. Soweit eine Firmenbuchzuständigkeit nicht gegeben ist oder das Firmenbuch nicht einträgt, ist die Vermögensübertragung in geeigneter Form zu dokumentieren. Dabei kommt die genaue Umschreibung des Vermögens im…
6.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 152: Die Ausführungen unter Rz 27 f gelten sinngemäß. Rz 153: Die Gerichtgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch (TP 10 Z 1 des GGG), die unmittelbar im Zusammenhang…
3.38.4. Änderung der Satzung Rz 188: Änderungen von Satzungsbestimmungen, die eine Voraussetzung der Abgabenbegünstigung betreffen, sind binnen eines Monats jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 41 Abs. 3 BAO…
3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…
3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…
1.1.3. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG) Rz 27: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Firmenbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…
3.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz 3.34.1. Mehrkindzuschlag Rz 167: Für die Gewährung des Mehrkindzuschlags ist das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständige Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für…
3.5.4. Entgegennahme von Erklärungen Rz 133: Das UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß…
…des § 12 UmgrStG. In Fällen der Firmenbuchzuständigkeit wird in der Regel eine unternehmensrechtliche Einbringungsbilanz vorgelegt. Die steuerliche Einbringungsbilanz ist nach § 15 letzter Satz UmgrStG stets dem für die übernehmende Körperschaft zuständigen Finanzamt vorzulegen. In den Fällen der Firmenbuchzuständigkeit für die Anmeldung der Einbringung (vgl. Rz…
…41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von der übertragenden Rechtsperson auf die übernehmende Mitunternehmerschaft erfolgt nicht rückwirkend, sondern im Falle der Firmenbuchzuständigkeit de jure im Zeitpunkt der Eintragung bzw. sonst mit dem Tag der Meldung bei dem für die übernehmende Mitunternehmerschaft zuständigen FA (§ 41 UmgrStG…
… 41 UmgrStG). Der Übergang der Abfuhrverpflichtungen von der übertragenden Personengesellschaft auf den Nachfolgeunternehmer erfolgt nicht rückwirkend, sondern im Falle der Firmenbuchzuständigkeit de jure im Zeitpunkt der Eintragung bzw. sonst mit dem Tag der Meldung bei dem für den Nachfolgeunternehmer zuständigen FA. Es bestehen allerdings keine…
2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
…10.5.2001, 98/15/0028). 3.2.3.3. Meldung einer Auslandseinbringung Rz 784: Bei Einbringungen von inländischem Vermögen durch inländische Einbringende in ausländische Körperschaften,Auslandseinbringungen ist hinsichtlich des für die es in Österreich keine Firmenbuchzuständigkeit bzw. kein zuständiges Finanzamt gibt, ist das für…
…a FinStrG darstellen (siehe Rz 1899 f1900). 5.1.9.2.2. Fälle der Meldung beim Finanzamt 5.1.9.2.2.1. Allgemeines Rz 1539: In allen nicht von der Firmenbuchzuständigkeit erfassten Fällen ist eine Realteilung nach § 28 UmgrStG in Verbindung mit § 13 Abs…
…erforderlich. Sie stellt einen Teil des Teilungsvertrages dar (siehe Rz 1526). Die Aufstellung einer (steuerlichen) Teilungsbilanz auf den Teilungsstichtag ist Anwendungsvoraussetzung des Art V UmgrStG. Wird jedoch die Teilungsbilanz in Fällen der Firmenbuchzuständigkeit nicht rechtzeitig mit der Anzeige gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG vorgelegt bzw…
…besteht aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Grundlage des EU-UmgrG grundsätzlich Firmenbuchzuständigkeit, weshalb für die Einhaltung der 9-Monatsfrist der Zeitpunkt der Anmeldung der Ausgliederung beim Firmenbuch entscheidend ist. Im Falle der "Hinaus-Ausgliederung" (Neugründung einer ausländischen übernehmenden Körperschaft) besteht - mangels österreichischer Firmenbuchzuständigkeit - jedoch Finanzamtszuständigkeit. Eine Meldung…
…für sich. Rz 771: Der Einbringungsstichtag kann höchstens neun Monate vor Anmeldung oder der Meldung bei der zuständigen Behörde (siehe Rz 776 ff) liegen (Rückwirkungsfrist). Auch nicht rückwirkende Einbringungen (Stichtag ist der Vertragstag) sind innerhalb von neun Monaten ab Stichtag beim Firmenbuch anzumelden (Firmenbuchzuständigkeit) bzw…
…wenn der erste Vertrag noch nicht vollzogen wurde, dh. bei Firmenbuchzuständigkeit noch nicht protokolliert bzw. bei Finanzamtszuständigkeit noch nicht gemeldet wurde. Ist der erste Zusammenschluss hingegen schon vollzogen worden, kann der Beitritt von C und D nicht mehr auf den 30.6.01 bezogen werden…
… 43 Abs. 1 UmgrStG keine Pflicht zur Übermittlung von Unterlagen besteht, kann bei elektronischer Anzeige die in FinanzOnline integrierte Upload-Möglichkeit auch im Falle der Firmenbuchzuständigkeit zur Übermittlung von Unterlagen verwendet werden (zB zur Übermittlung der Einbringungsbilanz gemäß § 15 UmgrStG). Umgründungen, die vor dem 1…