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UmgrStR 2002 Rz 1–271. Verschmelzungen (Art. I UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…43 Abs. 1 UmgrStG). Die Verletzung dieser Frist kann eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG darstellen (siehe Rz 1900). 1.1.1.2.3. Rechtswirkungen der Eintragung Rz 9: Mit der Eintragung der Verschmelzung bei der übernehmenden Körperschaft sind gemäß § 225a Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…unternehmens- noch abgabenrechtlich zustande. Wird eine im Firmenbuch eingetragene Spaltung dem zuständigen Finanzamt nicht innerhalb von neun Monaten ab dem Umgründungsstichtag angezeigt (§ 43 Abs. 1 UmgrStG), stellt die Verletzung dieser Frist keine Verletzung einer Anwendungsvoraussetzung sondern eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…länderbezogenen Berichts (hier: bis zum 31.12.2018) zu übermitteln. Rz 450: Die Mitteilungspflicht nach § 4 VPDG ist eine Anzeigepflicht im Sinne von § 120 BAO. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG führt die Verletzung der Mitteilungspflicht daher zu einer Finanzordnungswidrigkeit…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 43 Abs. 1 UmgrStG), wobei diese bei nach dem 31.12.2023 vertraglich unterfertigten Realteilungen in strukturierter (und idR elektronischer) Form zu erfolgen hat (siehe dazu näher Rz 1902). Die Verletzung dieser Frist kann eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG darstellen (siehe…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…43 Abs. 1 UmgrStGRz 1902). Die Verletzung dieser Frist kann eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG darstellen (siehe Rz 1900). 4.1.8.3.2. Meldung beim Finanzamt 4.1.8.3.2.1. Allgemeines Rz 1338: Der Zusammenschluss ist dem nach…

UmgrStR 2002 Rz 465–4842.2. Übertragende Körperschaft (§ 8 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…erfolgen (§ 43 Abs. 1 UmgrStG). Die Verletzung dieser Frist kann eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG darstellen (siehe Rz 1900). Unabhängig von der Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch muss innerhalb von neun Monaten ab dem Umgründungsstichtag eine (ab 2024 standardisierte, idR elektronische…

UmgrStR 2002 Rz 1899–19127.5. Anzeige- und Evidenzpflicht (§ 43 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…allerdings kann das Unterbleiben einer rechtzeitigen Anzeige kann jedoch eine Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begründen. Rz 1901: Die Anzeige ist bei dem für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer jeweils zuständigen Finanzamt der Übertragenden und Übernehmenden einzubringen. Hinsichtlich der…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…die MeldungAnzeige nach § 43 Abs. 1 UmgrStG der im Ausland wirksam zustande gekommenen Verschmelzung bei dem für die übertragende Körperschaft zuständigen inländischen Finanzamt nicht innerhalb der Neunmonatsfrist erfolgen, stellt dies eine Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des § 51 FinStrG dar. Eine Anzeigepflicht nach § 43 Abs. 1 UmgrStG…

UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 zu verstehen (zum inländischen unbeweglichen Vermögen siehe Rz 66). Rz 62: Sind die verschmolzenen ausländischen Körperschaften steuerlich in demselben Staat ansässig, kann es durch die Verschmelzung zu keiner Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechtes kommen, da auch nach…

LStR 2002 Rz 12058–1206342.6.6 Berücksichtigung im Abgabenverfahren
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG kann in diesem Zusammenhang in Betracht kommen. 42.6.6.3 Geltendmachung beim Finanzamt Rz 12062: In folgenden Fällen sind Zuwendungen, die dem Grunde nach von der Datenübermittlung erfasst sind, beim Finanzamt im Wege der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen: 1.Empfangende…

UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Anzeigepflicht gemäß § 121a BAO stellt eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49a FinStrG dar. Rz 317a: Tritt durch die Äquivalenzverletzung eine Bereicherung einer privatrechtlichen Stiftung oder einer damit vergleichbaren Vermögensmasse iSd § 1 Abs. 1 StiftEG als Gesellschafterin ein, begründet dies nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 StiftEG als…

VB-03307.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (5) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 8 ArtHG 2009 genannten Finanzordnungswidrigkeiten die indas Zollamt § 58 Abs. 1 lit. a…

EStR 2000 Rz 198–2002.8.4 Ausländische Verluste
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Verluste keine Auswirkung, kann aber bei Vorsatz eine Finanzordnungswidrigkeit iSd § 51 Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz darstellen. Rz 198c: Bei Anwendung der Anrechnungsmethode (DBA-mit Anrechnungsmethode, Anwendung der in der VO zu Vermeidung von Doppelbesteuerung, BGBl. II Nr. 474/2002, vorgesehenen Anrechnungsmethode, Maßnahme nach § 48…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

… 146 FinStrG (mit Überschreitung des Höchstausmaßes der Geldstrafe um die Hälfte gegenüber § 146 FinStrG) erkannt werden. 4.5. Strafbarkeit des Versuches (1) Zur Strafbarkeit des Versuches siehe § 13 FinStrG. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…auf diese Tatbestände bezieht (§ 5 Abs. 6 BG Tierproduktverbote). (6) Gemäß § 7 Abs. 3 BG Tierproduktverbote sind zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 5 dieses Bundesgesetzes genannten Finanzvergehen die in § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten Zollämter zuständig, wenn diese Finanzvergehen in ihrem…

VB-04025. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zu 120 Euro einzuheben (siehe dazu auch VB-0100 Abschnitt 4.3.). Hinweis: Einer gesonderten Ermächtigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde bedarf es zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit oder zur Erlassung von Organstrafverfügungen durch die Zollorgane im Hinblick auf die ab 1. Juli 2007 im § 34 Abs…

AH-11301. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

…Sicherheitskontrollgesetz 2013 - SKG 2013); In-Kraft-Treten am 1. März 2013. (23) Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974 (34) Bundesgesetz vom 26. Juni 1958, betreffend das Finanzstrafrecht und das Finanzstrafverfahrensrecht (Finanzstrafgesetz - FinStrG), BGBl…

AH-11305. Verwaltungsstrafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…

GK-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

5. Strafbestimmungen 5.1. Linienverkehre (1) Gemäß § 47 KflG sind insbesondere folgende Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen: a)Wer eine Kraftfahrlinie ohne die erforderlichen Berechtigungen betreibt (§ 47 Abs. 4 KflG). b)Wer als Berechtigungsinhaber eine Kraftfahrlinie während der gesamten…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…diese Tatbestände bezieht (§ 5 Abs. 6 BG Tierproduktverbote). (7) Gemäß § 7 Abs. 3 BG Tierproduktverbote, sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 5 BG Tierproduktverbote genannten Finanzvergehen die indas Zollamt § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten ZollämterÖsterreich zuständig, wenn diese Finanzvergehen in ihrem…