…für: Ausarbeitung der Grundkonzeption des Projektes, soweit es sich nicht um Baunebenkosten handelt, Steuerberatungs- und Treuhandtätigkeit des Treuhänders, Beratung über die Einkunftserzielung, Überwachung des Zahlungsstroms, Projektbetreuung, soweit es sich nicht um Baunebenkosten handelt, Finanzierungsgarantien, Vermittlung zum Bauherrenmodell, Finanzierungsvermittlung, Bearbeitungsgebühren, Platzierungsgarantiegebühren, Werbung von Bauinteressenten. Bei fehlender…
2.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307…