…größeren Investitionen oder Ausschüttungen an die Anteilseigner, für die Barmittel erforderlich wären. Cash-Pool-Betreiber ist die konzerninterne Finanzierungsgesellschaft, die aus der Cash-Pool-Einlage im Rahmen des Finanzierungsportfolios langfristige und hoch verzinste Konzerndarlehen finanziert. Eine österreichische Konzerngesellschaft ist Mitglied eines konzernweiten, effektiven Cash-Pools…
…auch schon nach dem bisherigen OECD-Kommentar durch fremdübliche Verzinsungen abzugelten (OECD-MK Art. 7 Z 49 idF vor 2010). Insoweit ergibt sich aus dem AOA light keine Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis. Eine Finanzierungsgesellschaft ist kein geld- oder kreditwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des OECD-MK.
…die als ausländisches Kreditinstitut auftretende Gesellschaft den in Österreich bei betrieblichen Bankgeschäften üblicherweise eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhält und dass sie sowohl auf Grund ihrer sachlichen wie auch ihrer personellen Ausstattung in der Lage ist, die Bankgeschäfte ohne Mitwirkung Anderer auszuführen. Finanzierungsgesellschaften, die nur konzerninterne Finanzierungserträge erzielen…
…vermutet, dass diese Tätigkeiten noch keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit begründen. Diese Vermutung hat daher insbesondere für zwischengeschaltete Finanzierungsgesellschaften mit eingeschränktem Funktions- und Risikoprofil Bedeutung. Rz 1248dd: § 4 Z 3 dritter Teilstrich VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften erfasst typisierend das bloße Bündeln von unkörperlichen Wirtschaftsgütern (wie Lizenzen…
…Körperschaft(en) und verbundenen Unternehmen die Drittelgrenze um nicht mehr als 25% überschreiten (dh. maximal 41,67% betragen). Rz 1248es: Die Ausnahmebestimmung wird daher insbesondere für konzerninterne Finanzierungsgesellschaften und "Captive Insurance Companies", die Risiken von konzernzugehörigen Unternehmen (rück-)versicherern in der Regel nicht zur Anwendung…
…der Beurteilung der Nutzungsberechtigung ist stets auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen. Beispiel 1: Die inländische A GmbH finanziert sich seit Jahren von der konzernzugehörigen FinCo Ltd., die als konzernweite Finanzierungsgesellschaft fungiert, jedoch mit ihren Einkünften lediglich einem 5-prozentigen Steuersatz in ihrem Ansässigkeitsstaat unterliegt…
2.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307…
17.6.2.5 Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Rz 1248ef: Ein Versicherungsunternehmen iSd Art. 13 Nr. 1 der Richtlinie 2009/138/EG ist ein direktes Lebensversicherungs- oder Nichtlebensversicherungsunternehmen, das eine Zulassung gemäß Art. 14 der Richtlinie 2009/138/EG erhalten hat. Rz 1248eg: Als "Rückversicherungsunternehmen" iSd…
2.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988) 2.14.1 Allgemeines Rz 291: Mit dem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2017 (MiFiG-Gesetz 2017), BGBl. I Nr. 106/2017, wurde ein neues Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geschaffen, das sich im Grundsatz am ausgelaufenen Regime…
17.6 Ausnahmeregelung für ausländische Finanzunternehmen (§ 10a Abs. 8 KStG 1988) 17.6.1 Allgemeines Rz 1248dx: § 10a Abs. 8 KStG 1988 sieht eine Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte ausländischer Finanzunternehmen im Sinne des Art. 2 Abs. 5 ATAD vor (zu den branchenbezogen erfassten…
18.2.321.2.3 Anwendungsfälle spezieller Art im Bereich von Körperschaften 18.2.3.121.2.3.1 Finanzierungsaufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen 218.2.3.1.1 Inländische Beteiligungen Rz 1272: Bei Körperschaften ist das Abzugsverbot der Finanzierungsaufwendungen von Beteiligungen durch den…
8.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG) Rz 56: Der Ausdruck "Einlageninstitut" bedeutet einen Rechtsträger, der im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit Einlagen oder ähnliche Investitionen entgegennimmt. Umfasst sind ua. die Gewährung von Krediten, der Erwerb, der Verkauf, der Nachlass und das Ausverhandeln von Forderungen…
18.2.3.221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen Rz 1278: Es bedarf einer kausalen Sachverhaltsfeststellung, dass der Beteiligungserwerb und eine zeitnah gelagerte Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Der Veranlassungszusammenhang bestimmt sich nach der tatsächlichen Darlehensverwendung, die auf den Erwerb einer…
1.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei…
1.1.5. Gesellschaftsteuer (§ 1 Z 5 NeuFöG) Rz 34: Bei der Gesellschaftsteuer erstreckt sich die Befreiung auf den Erwerb von Gesellschaftsrechten iSd § 5 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) an Kapitalgesellschaften unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung durch den ersten Erwerber. Rz 35: Die Befreiung besteht unabhängig von…