…EStG 1988 nicht eintritt. Entsprechen somit die für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs getroffenen Annahmen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, besteht für die entsprechenden Wertpapiere eine Veranlagungspflicht. 29.5.2.1 Privatvermögensfiktion Rz 7737: Nach der ersten Fiktion hat der Abzugsverpflichtete davon auszugehen, dass Wirtschaftsgüter, Derivate und Kryptowährungen…
6.4.3 Teilwert 6.4.3.1 Allgemeines Rz 2230: Dem Begriff des Teilwertes liegen mehrere Fiktionen zu Grunde Erwerb des gesamten Betriebes, Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises, Betriebsfortführung. Der Teilwert eines Wirtschaftsgutes ergibt sich somit aus dem Wert des Wirtschaftsgutes im Hinblick auf die Bedeutung…
…Kapitalvermögen, bei denen Kapitalertragsteuer auf Basis der in § 93 Abs. 5 EStG 1988 enthaltenen Fiktionen abgezogen wurde, und diese nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Beispiel: Der Steuerpflichtige ist im Jahr 01 weggezogen und meldet dies im Jahr 02 seiner Bank. Diese geht davon aus, dass…
… 93 Abs. 5 EStG 1988 enthaltenen, ausschließlich für den Kapitalertragsteuerabzug maßgeblichen Fiktionen (siehe Abschnitt 29.5.2) angewendet wurde, und diese nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, entfaltet der Kapitalertragsteuerabzug keine Abgeltungswirkung. Soweit beim Verlustausgleich von der depotführenden Stelledurch einen Abzugsverpflichteten nicht den tastsächlichen Gegebenheiten entsprechende…
…Rz 561: Bei den ausschüttungsgleichen Erträgen im Sinne des § 186 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011 handelt es sich um die gesetzliche Fiktion einer Ausschüttung für steuerliche Zwecke. Unter diese Ausschüttungsfiktion fallen sämtliche ordentlichen Erträge eines Investmentfonds. Ein Investmentfonds ist ein in Wertpapieren bestehendes Sondervermögen…