…1.4.) enthält, einschließlich Anzündmittel (Abschnitt 1.1.5.) sowie geformte Pulverkörper oder geformte Sätze (Halb- oder Vorerzeugnisse). Zu den pyrotechnischen Gegenständen im Sinne des Pyrotechnikgesetzes 2010 gehören Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater sowie alle anderen pyrotechnischen Gegenstände, beispielsweise solche für technische Zwecke…
…gemäß dem Pyrotechnikgesetz 2010 behandelt, die für eine Vollziehung durch die Zollbehörden und die Zollorgane in Betracht kommen. 2.2. Warenkreis Den Beschränkungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 unterliegen nachstehend angeführte Waren: Warenkatalog: | KN-Code | Warenbezeichnung | 3604 | Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollbehörden und Zollorganen anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von pyrotechnischen Gegenständen anzuwendenden Beschränkungen sind das Bundesgesetz, mit dem polizeiliche Bestimmungen betreffend pyrotechnische Gegenstände und Sätze sowie das Böllerschießen erlassen werden (Pyrotechnikgesetz 2010 - PyroTG…
…Lab und seine Konzentrate) | 3603 | Sicherheitszündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen oder Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder | 3604 | Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel | 3605 | Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604 | 3606 | Cer-Eisen…
…Lab und seine Konzentrate) | 3603 | Sicherheitszündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen; Zünder; elektrische Sprengzünder | 3604 | Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische Artikel | 3605 | Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604 | 3606 | Cer-Eisen und andere…
Die Arbeitsrichtlinie Pyrotechnische Gegenstände (VB-0404) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
3. Ausnahmen 3.1. Ausnahmen vom sachlichen Geltungsbereich (1) Das Pyrotechnikgesetz 2010 gilt gemäß § 2 Abs. 1 PyroTG 2010 nicht für: 1.Zündplättchen, -ringe und -bänder, soweit sie für Spielzeug im Sinne der Richtlinie 882009/37848/EWGEG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die…
1. Anwendungsbereich 1.1. Begriffsbestimmungen (1) Dem Sprengmittelgesetz 2010 unterliegen gemäß § 1 Sprengmittelgesetz 2010 sämtliche Schieß- und Sprengmittel. (2) Im Sinne dieser Arbeitsrichtlinie bedeutet: 1."Sprengmittel": Als Sprengmittel gilt ein Sprengstoff oder ein Zündmittel. 2."Sprengstoffe": Sprengstoffe sind Erzeugnisse, die dem Wesen nach dazu bestimmt…
4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 sind gemäß § 40 Abs. 1 PyroTG 2010 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollbehörden oder Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch…
4. Kennzeichnung von Schieß- und Sprengmitteln 4.1. Eindeutige Kennzeichnung (1) Ab 5. April 2013 sind Schieß- und Sprengmittel, die nach Österreich eingeführt oder verbracht werden (siehe Abschnitt 2), gemäß § 11 Abs. 1 des Sprengmittelgesetzes 2010 eindeutig zu kennzeichnen. (2) Die eindeutige Kennzeichnung, die deutlich…
Anlage 1 Einfuhrgenehmigung für Schieß- und Sprengmittel [Grafik]
Anlage 2 Durchfuhrgenehmigung für Schieß- und Sprengmittel [Grafik]