…3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den Antrag hinausgehenden Inhalt aufweisen (VwGH 12.9.1989, 89/14/0083, 0084). Das Erlassen eines Feststellungsbescheides von Amts…
…6a KStG 1988 und KStR 2013 Rz 210 ff. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften sind idR nicht begünstigt. 1.1.1.3 Verfahren Rz 10: Über Begünstigungen ergeht kein gesonderter Feststellungsbescheid, sondern es wird im jeweiligen Besteuerungsverfahren vom Finanzamt entschieden, ob Begünstigungswürdigkeit vorliegt (VwGH 24…
…8 KStG 1988 stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Gemäß § 192 BAO haben die für die Folgebescheide zuständigen Behörden den Spruch des Grundlagenbescheides zu übernehmen (VwGH 26.11.2015, 2012/15/0097). Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen hat ein "Abweisungsbescheid" zu ergehen. Der Feststellungsbescheid…
… 4 Abs. 3 EStG 1988 bei einer Kapitalgesellschaft Rz 410: Im Hinblick auf die Verpflichtung für unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaften, den Gewinn nach § 5 EStG 1988 zu ermitteln, stellt sowohl eine Gewinnermittlung im Wege der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wie auch das…
…der Gruppe die im jeweiligen Feststellungsbescheid im eigenen Einkommen des Gruppenmitglieds oder Gruppenträgers enthaltenen Entstrickungsbeträge gesondert auszuweisen. Rz 1601b: Gemäß § 24a Abs. 1 Z 3 KStG 1988 ist das Ergebnis jedes beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gruppenmitglieds (§ 9 Abs. 2 zweiter Teilstrich KStG 1988) und beschränkt steuerpflichtigen…
2729. Erhebung der Steuer (§ 24 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 42 bis 46 EStG 1988) 27.129.1 Veranlagung 27.1.129.1.1 Allgemeines Rz 1539: Die Körperschaftsteuer wird grundsätzlich im Wege der Veranlagung erhoben (siehe EStR 2000 Rz 7501). Neben den aus § 39…
4.1.2.4 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 17 EStG 1988 Rz 428: Zu den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung nach § 17 EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 4100 ff.
…gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b KStG 1988 nicht nur auf den Sanierungsgewinn, sondern auf sämtliche in diesem Veranlagungszeitraum angefallene Gewinne die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Es können Verluste aus Vorjahren bis zu 100% der positiven Einkünfte in Abzug gebracht werden. Der…
…Siehe im Übrigen StiftR 2009 Rz 24. 24.2.4 Vereine Rz 1325: Unbeschränkt steuerpflichtige Vereine können Einkünfte aus allen der sechs für Körperschaften möglichen Einkunftsarten erzielen. Rz 1326: Die nach § 5 Z 6 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht befreiten Vereine (siehe VereinsR 2001…
…des § 24 EStG 1988 vor. Betroffen sind Vereine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die nicht rechnungslegungspflichtig sind Stiftungen, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen Fonds Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen Körperschaften (Personenvereinigungen…
…auf Grundlage der Angaben in der Anforderung des Gutachtens. Rz 8208p gilt sinngemäß. 33.1.1.4 Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie Rz 8208t: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, besteht die Möglichkeit, einen Feststellungsbescheid nach § 108c Abs…
…Methodenwechsel nach § 1 Abs. 1 Z 3 der Verordnung zu § 10 Abs. 4 KStG 1988 (BGBl. II Nr. 295/2004) kommen, wenn ein Missbrauchsverdachtsgrund besonders stark ausgeprägt ist und der andere Grund annähernd verwirklicht ist. Beispiel: Die Erträge einer ausländischen Kapitalgesellschaft resultieren zu ca. 80%…
…3.Die ausländische Körperschaft ist im Ausland Gegenstand einer umfassenden persönlichen oder sachlichen Befreiung. Eine dem § 10 KStG 1988 entsprechende Befreiung bleibt unbeachtlich. Bei Erträgen aus der Beteiligung an Körperschaften, die in EWR-Staaten/Drittstaaten ohne umfassende Amtshilfe ansässig sind, ist ein Besteuerungsvorbehalt nicht erforderlich…
24.2.226.2.2 Auflösungstatbestände Rz 1427: Obwohl § 19 Abs. 1 KStG 1988 von einer beschlossenen Auflösung spricht, ist ein formeller Auflösungsbeschluss nicht als Anwendungsvoraussetzung für die Liquidationsbesteuerung zu sehen. Sämtliche unternehmensrechtliche Auflösungstatbestände sind auch als steuerrechtliche Auflösungstatbestände anzusehen. Nach den einzelnen Gesellschaftsformen kommen…
27.2.229.2.2 Mindestkörperschaftsteuer (§ 24 Abs. 4 KStG 1988) Rz 1549: Die Mindestkörperschaftsteuer wurde im KStG 1988 mit dem Steuerreformgesetz 1993 mit Wirkung ab 1994 eingeführt. In der Zwischenzeit ist die Mindestkörperschaftsteuer mehrmals geändert worden. In der derzeit geltenden Fassung beträgt die Mindestkörperschaftsteuer…
…können den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermitteln, wenn sie nicht unter die Bestimmungen des § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, nicht einer Rechnungslegungspflicht unterliegen, und die Buchführungsgrenzen des § 125 BAO nicht überschreiten. Die Möglichkeit, den Gewinn freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs…
… 24 EStG 1988, Aufgabetatbestand siehe § 19 Abs. 2 KStG 1988) und Liquidationsgewinn (siehe § 19 Abs. 2 KStG 1988) zu unterscheiden. Zu den formellen Vorschriften für die Gewinnermittlung und für den Gewinnermittlungszeitraum siehe EStR 2000 Rz 402. zu unterscheiden. Zu den formellen Vorschriften für die Gewinnermittlung…
…eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten und ist folglich gemäß § 24 Abs. 1 lit. b und c BAO diese Beteiligung (unmittelbar) dem Treugeber (der inländischen Kapitalgesellschaft) zuzurechnen, tritt nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG 1988 Steuerbefreiung im Inland ein. Allerdings ist zu bedenken…
…werden somit 60%) | 450 | Festgesetzt wird | 2.050 Auf den festgesetzten Betrag von 2.050 Euro ist gemäß § 24 Abs. 4 Z 4 KStG 1988 in den Vorjahren entrichtete Mindeststeuer in dem Umfang, in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld der Vorjahre übersteigt…
…Erben vorhanden sind oder die Erben die Verlassenschaft nicht antreten, ist die Insolvenzmasse auf Grund der Bestimmung des § 3 KStG 1988 der Körperschaftsteuer zu unterwerfen. Der hier entwickelte Grundsatz ist ganz allgemein auf alle Nachlassvermögen anzuwenden, deren Einkünfte der Verfügung anderer Steuerpflichtiger mangels vorhandener Erben…