3a.13.2. Telekommunikations- sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Rechtslage ab 1.1.2015) Rz 641o: 3a.13.2.1. Telekommunikationsdienstleistungen Zu von Kleinstunternehmern erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen - Rechtslage ab 1.1.2019 - siehe Rz 3918. Telekommunikationsdienstleistungen an Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 werden…
… 3a Abs. 13 UStG 1994 zu berücksichtigen. Die maßgebliche Umsatzgrenze von 10.000 Euro berechnet sich aus dem Gesamtbetrag der Entgelte (ohne Umsatzsteuer) für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, die an Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 erbracht werden…
…das Internet oder ähnliche elektronische Netze und nicht gleichzeitig über Kabel, Antenne oder Satellit verbreitet wird. Zur Begriffsbestimmung von Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen ab 1.1.2015 siehe Rz 641p. Liegt der Ort der sonstigen Leistung außerhalb des Gemeinschaftsgebietes, so wird die Leistung im Inland ausgeführt…
…Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen Rz 643: Liegt der Ort der Telekommunikationsdienstleistung, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistung außerhalb des Gemeinschaftsgebietes und unterliegt die Leistung dort keiner der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung, so wird sie nach der VOVO des BM für Finanzen…
…Abs. 6 oder Abs. 7 UStG 1994. 3a.13. Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen - Rechtslage ab 1.1.2015sowie bei per Streaming übertragenen bzw. virtuell verfügbar gemachten Leistungen iSd § 3a Abs. 11 lit. a UStG 1994 3a.13.1. Elektronisch…
…berechnet sich aus dem Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze ins übrige Gemeinschaftsgebiet zuzüglich der Umsätze für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet (Art. 3a Abs. 5 UStG 1994). Beispiel 1: Die Unternehmerin U betreibt ihr Unternehmen im Inland und…
10.2.910.2.5. Rundfunk 10.2.9.110.2.5.1. Leistungen von Rundfunkunternehmen Rz 1276: Die Ermäßigung gemäß § 10 Abs. 2 Z 5 erster Fall UStG 1994 § 10(bis 31.12.2015: § 10 Abs. 2 Z 9 erster Fall UStG 1994 Abs…