…13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§…
…AußWG 2011 für vereinfachte Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG. 4.2. Güter Textilwaren (siehe AH-4110 und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und AH-5120). 4.3. Zuständige Strafbehörden Gemäß § 85 AußWG 2011 sind für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen die…
…die Gültigkeit der Genehmigungen und Bescheinigungen und enthält besondere Bedingungen für derartige Dokumente (siehe Abschnitt 4.4., Abschnitt 4.5., Abschnitt 4.6., Abschnitt 4.6a. und Abschnitt 4.10.). (2) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 2 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen…
…durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Gemäß § 83 Abs. 4 und 5 AußWG 2011 müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei Anzeigen von Finanzstrafbehörden oder Zollämtern diese (außer diese sind nicht rechtzeitig zu erreichen) mit Ermittlungen beauftragen. (2) Für das Strafverfahren wegen der in den § 177a StGB, …
…auch einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 darstellen und damit gemäß § 7 Artenhandelsgesetz 2009 eine gerichtlich strafbare Handlung sein oder gemäß § 8 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein, sofern es sich um Tierarten handelt, die der Verordnung (EG) Nr…
…129/1958) auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wobei bei den hier vorgesehenen festen Strafdrohungen gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG keine Kumulation der Strafdrohungen stattfindet. Das bedeutet, die höchste Einzelstrafdrohung der verwirklichten Finanzvergehen ist zugleich die Höchststrafe für alle Finanzvergehen gemeinsam (RegerKöck/HackerJudmaier/NordmeyerKalcher/KurokiSchmitt…
…Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 338/97 darstellen und damit gemäß § 7 Artenhandelsgesetz 2009 eine gerichtlich strafbare Handlung sein oder gemäß § 8 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein, weil bestimmte Robben auch im Anhang A bzw. B der Verordnung (EG) Nr…
…1 Z 24 AußWG 2011 erforderlich war, für die aber vor deren Durchführung aufgrund einer Änderung von Rechtsvorschriften eine Genehmigung erforderlich wird, ein Antrag auf Genehmigung zu stellen. Dieser Antrag muss bei Genehmigungen aufgrund dieses Bundesgesetzes innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten der Vorschriften über…
…3) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 und 2 angeführten Finanzordnungswidrigkeiten beträgt 1.000 Euro. (4) Gemäß § 8 Abs. 8 ArtHG 2009 ist die Anwendung des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen.…
…Fahrlässigkeit" liegt keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen vor. (5) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen beträgt bei vorsätzlicher Begehung: Geldstrafe bis zu 20.000 Euro; daneben unterliegen die den Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Exemplare samt den zu ihrer Aufbewahrung…
…EG) Nr. 338/97 darstellen und damit gemäß § 7 Artenhandelsgesetz 2009 eine gerichtlich strafbare Handlung sein oder gemäß § 8 Artenhandelsgesetz 2009 als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen strafbar sein. Auf die diesbezüglichen Regelungen in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz VB-0330 Abschnitt 7.1.1. und VB-0330…
…und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie (Sicherheitskontrollgesetz 2013 - SKG 2013); In-Kraft-Treten am 1. März 2013. (23) Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974 (34) Bundesgesetz vom 26…
…Österreich zu erledigen hat (§ 63 Abs. 1 Z 10 und Z 11 BAO; § 49 Abs. 2 Emissionszertifikategesetz 2011; § 7 CBAM-VG 2023). Abgesehen von den in § 49 Z 1 BAO aufgezählten Abgabenbehörden sind in unterschiedlichen Bundesgesetzen Behörden als Abgabenbehörden (im funktionellen Sinn) eingerichtet: der für…
…Mitarbeiter bei mangelnder Überwachung oder Kontrolle. Über Verbände verhängte Geldbußen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz sind nicht abzugsfähig. Zur Behandlung von Verteidigungs- und Prozesskosten aus einem Verfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz siehe Rz 1621. 14.7.4 Abzugsverbot für Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz Rz 4846d: Gemäß § 20 Abs…
…geltend zu machen (VwGH 29.11.2006, 2004/13/0075) bzw. die Endgültigerklärung anzuregen (vgl. UFS 5.11.2007, RV/0809-G/07). Das BFG ist berechtigt, einen vorläufigen Bescheid im Falle der Beseitigung der Ungewissheit (vgl. § 200 Abs. 2 BAO) für endgültig zu erklären…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
… 7 Abs. 1 und 2 ArtHG 2009 (siehe Abs. 1 und 2) keine gerichtliche Strafbarkeit sondern nach Maßgabe des § 8 ArtHG 2009 eine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht (siehe Abschnitt 7.1.2.), wird durch die Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung festgelegt. Somit gilt folgendes: 1…
…Waren daher vor einer allfälligen Freigabe oder vor einer Vernichtung oder Verwertung neuerlich dem Zollamt zu gestellen sind. Der Fall ist in Evidenz zu halten. Können die Gegenstände wegen fehlender Zugriffsmöglichkeit nicht beschlagnahmt werden, ist lediglich Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. (4) Gemäß …
…Waren daher vor einer allfälligen Freigabe oder vor einer Vernichtung oder Verwertung neuerlich dem Zollamt zu gestellen sind. Der Fall ist in Evidenz zu halten. Können die Gegenstände wegen fehlender Zugriffsmöglichkeit nicht beschlagnahmt werden, ist lediglich Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. (3) Gemäß …
…04.12.2003, 2003/16/0472). Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind materielle Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Begünstigungen und haben zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Behörde zu erfolgen (VwGH 26.06.2003, 2000/16/0362; 18…