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KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…

EStR 2000 Rz 3208–32217.8 Absetzung für Abnutzung - Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

7.8 Absetzung für Abnutzung - Kraftfahrzeuge 7.8.1 Überblick Rz 3208: Die Regelungen des § 8 Abs. 6 EStG 1988, mit denen für Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen die Mindestnutzungsdauer gesetzlich festgelegt wird, gelten ab der Veranlagung 1996 sowohl für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und…

GK-09001. Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

1. Steuergegenstand (1) Gemäß § 1 Z. 2 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet werden. (2) Die Steuerpflicht dauert dabei vom Tag des Grenzeintrittes bis zum Tag des Grenzaustrittes (§ 4…

GK-09005.3. Widerrechtliche Verwendung
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

5.3. Widerrechtliche Verwendung (1) Bei Kraftfahrzeugen, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland widerrechtlich verwendet werden, ist für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer gemäß §§ 6 Abs. 3 KfzStG 1992 7 Abs. 2 KfzStG 1992 das Finanzamt örtlich zuständig, das als erstes davon Kenntnis erlangt…

LStR 2002 Rz 369–3745.9.18 KFZ
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.9.18 KFZ 5.9.18.1 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte Rz 369: § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale) enthält eine abschließende Regelung; zusätzliche Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden. Bei auswärtiger Beschäftigung siehe auch Stichwort "Familienheimfahrten", Rz 354. 5.9.18.2…