…Fahrausweise und Belege im Reisegepäckverkehr. Aufgrund der seit 1. Jänner 2004 geltenden Rechtslage haben aber auch Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise und Belege im Reisegepäckverkehr jedenfalls ein Ausstellungsdatum zu enthalten. Hinsichtlich der Fahrausweise siehe weiters Rz 1691. Rz 1539: Das Vorliegen dieser Merkmale ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug…
…werden. Der Ausweis eines Bruttobetrages in Zusammenhang mit einer Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 ist nur bei Kleinbetragsrechnungen (siehe Rz 1625 bis Rz 1637) und Fahrausweisen (siehe Rz 1691 bis Rz 1710) zulässig. Rz 1513: Zum Entgelt gehört nach § 4 UStG 1994 auch…
…Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie den Beförderungspreis. (2) Die Fahrausweise müssen den Kontrollorganen auf Verlangen vorgewiesen werden.
…Sonderformen des Linienverkehrs - benützen, müssen während der gesamten Fahrt einen Einzel- oder Sammelfahrausweis mit sich führen, der folgende Angaben enthält: den Abfahrts- und Zielort sowie gegebenenfalls die Rückfahrt, die Gültigkeitsdauer des Fahrausweises sowie den Beförderungspreis. (2) Die Fahrausweise müssen den Kontrollorganen auf Verlangen vorgewiesen werden.
…6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994) die Angabe des Steuersatzes zu enthalten. Fehlt es an diesen Mindestangaben, gelten Fahrausweise nicht als Rechnungen im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 und berechtigen daher auch nicht zum Vorsteuerabzug gemäß § 12 UStG 1994. Flugscheine…
A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…
A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…
Anlage 4 Bescheinigung für den Werkverkehr [Grafik] [Grafik]
1.6. Berechtigungsurkunde (Konzession) Die Berechtigungsurkunde (Konzession) ist ein (national unterschiedliches) Dokument, aus dem die Berechtigung des Unternehmens, national und international Gelegenheitsverkehre durchzuführen, er sichtlich ist. Sofern Zweifel bestehen, ob der jeweilige Verkehrsunternehmer berechtigt ist, Gelegenheitsverkehre durch zu führen, ist die Urkunde einzusehen.
Anlage 6 Technischer Fahrzeugbericht für Busse (COP-DOK) [Grafik] [Grafik]
Anlage 5 Fahrtenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
Anlage 3 Konzessionsurkunde [Grafik] [Grafik]
Anlage 2 Genehmigung [Grafik] [Grafik]
1.6. Fahrtenblatt Das Fahrtenblatt ist, sofern es als Kontrolldokument erforderlich ist, vollständig ausgefüllt mitzuführen. Im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr und im Kabotageverkehr, der von Unternehmern durchgeführt wird, die im EU/ EWR-Bereich ihre Niederlassung haben, sind für Verkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem…
Anlage 5 Fahrtenheft [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
2.3. Bescheinigungspflicht (1) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 ist der Werkverkehr (Abschnitt 1.3.) bescheinigungspflichtig. Bei der Durchführung von Werkverkehren ist eine vollständig ausgefüllte Bescheinigung (siehe Abs. 2.) mitzuführen. (2) Die Bescheinigung für den Werkverkehr hat dem Muster in Anlage…
Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]
Anlage 2 Fahrtenblätter gemäß dem ASOR-Übereinkommen [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
A.3.7.4. Legitimationskarte Rz 376: Personen, die in Österreich zum Kreis der Träger von Privilegien und Immunitäten gehören, wird vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag eine Legitimationskarte mit bis zu dreijähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, aus der die Identität, die Staatsangehörigkeit und…