Fachbücher, Fachliteratur, Fachzeitschriften Rz 1525: Abzugsfähige Aufwendungen liegen dann vor, wenn sie derart auf die spezifischen betrieblichen oder beruflichen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen abgestellt sind, dass ihnen die Eignung fehlt, private Bedürfnisse literarisch interessierter Bevölkerungskreise zu befriedigen (VwGH 22.3.1991, 87/13/0074). Es ist…
…Bildschirmbrillen, usw. Bücher Rz 1510: Siehe Stichwörter "Fachbücher, Fachzeitschriften" (Rz 1525) Bürgschaft Rz 1511: Bei betrieblicher Veranlassung des Eingehens der Bürgschaft sind die entsprechenden Aufwendungen abzugsfähig (VwGH 23.10.1990, 90/14/0080). Eine Bürgschaftsverpflichtung ist dann als notwendiges Privatvermögen anzusehen, wenn die Bürgschaft vom…
…Siehe "Fachbücher", "Fachliteratur", "Fachzeitschriften" (Rz 1525). Zinsen Rz 1706: Siehe Rz 1421 ff. Zuwendungen Rz 1707: Siehe "Spenden" (Rz 1642), "Sponsorzahlung" (Rz 1643). Zwangsräumung Rz 1708: Die Aufwendungen zur Abwendung nachteiliger Folgen einer zwangsweisen Räumung des Geschäftslokales sind abzugsfähig (VwGH 7.6.1957, 0458/55…
…2.2019, RV/7100556/2019). Übernimmt ein Antragsteller zB die wissenschaftliche Gesamtverantwortung in einer Forschungseinrichtung oder umfassende Peer-Review-Tätigkeiten für international bedeutende Fachzeitschriften, spricht das für einen hohen inhaltlichen Verantwortungsgrad. Die Zuzugsbegünstigung ist auf den Zuzug von Spitzenkräften beschränkt (BFG 10.12.2018, RV…
…Geldeinsatz; Herunterladen von Filmen und Musik; Bereitstellen von digitalisierten Texten einschließlich Büchern, ausgenommen Fachliteratur; Abonnements von Online-Zeitungen und -Zeitschriften, mit Ausnahme von Online-Fachzeitungen und -Fachzeitschriften; Online-Nachrichten einschließlich Verkehrsinformationen und Wettervorhersagen; Beratungsleistungen in familiären und persönlichen Angelegenheiten. Randzahlen 638z bis 639a: derzeit frei
… Beratungen, die nicht unter Rz 953, Punkt 2 der Aufzählung fallen, wie zB Berufs-, Betriebs-, Organisations- und Managementberatung; die schriftstellerische Tätigkeit einschließlich Redaktionstätigkeit in Fachzeitschriften; die Mitarbeit in Rundfunk- und Fernsehsendungen; die Tätigkeit in Fachbeiräten, zB Psychotherapiebeirat; die Forschungstätigkeit; die Erstellung von Gutachten, ausgenommen sie…
5.9.33 Zeitungen Rz 394: Die Eignung einer Tageszeitung, fallweise auch berufliche Informationen zu bieten, ändert nichts daran, dass dafür getätigte Aufwendungen grundsätzlich den Kosten der Lebensführung zuzurechnen sind (VwGH 28.4.1987, 86/14/0169, betr. "Die Presse", VwGH 26.4.2000, 96…
5.9.10 Fachliteratur Rz 353: Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht, sind als Werbungskosten absetzbar (zB Gesetzeskommentar eines Richters). Es genügt, wenn die Aufwendungen an sich - auch ohne konkret erkennbare Auswirkung auf die Einkünfte - geeignet sind, die Berufschancen zu…
14.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung Armbanduhr Rz 4710: Sie ist als Gegenstand des täglichen Lebens der privaten Lebensführung zuzurechnen (VwGH 18.11.1960, 0291/60). Ausbildungskosten Rz 4711: Siehe Rz 1376 f. Autogenes Training Rz 4712: Aufwendungen für autogenes…