…4366). Werden daher zB Aufwendungen für Fachliteratur bei der Vortragstätigkeit geltend gemacht, kommt die Anwendung der Schriftstellerpauschalierung nicht in Betracht. Es bestehen für A somit folgende Möglichkeiten: 1. Inanspruchnahme der Schriftstellerpauschalierung für die schriftstellerischen Einkünfte und Verzicht auf die Geltendmachung abpauschalierter Aufwendungen bei der Vortragstätigkeit…
…Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB Schreibtisch, Schreibtischlampe stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung oder Umschulung…
…Der PC des Musikstudenten ist begünstigt, weil Studenten üblicherweise einen PC (anstelle von Schreib- und Rechenmaschinen) für das Studium benötigen. Beispiel: Schulmaterial "Lehrbücher, Skripten und weiterführende Fachliteratur" Der südafrikanische Jusstudent führt ein Lehrbuch mit dem Titel "South African Civil Law", ein weiteres Lehrbuch mit dem…
…1999, 97/15/0142). Der Umstand, dass dem Steuerpflichtigen entsprechende Fachliteratur auch am Arbeitsplatz vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird, schließt den Werbungskostencharakter gleicher oder ähnlicher Werke nicht aus (VwGH 22. 3.1991, 87/13/0074, betr. "Steuer- und Wirtschaftskartei", "Recht der Wirtschaft", "Kodex"-Gesetzessammlungen…
…Fachliteratur Rz 383e: Aufwendungen für Fachliteratur sind als Werbungskosten absetzbar (Rz 353). Die Fachliteratur muss jedoch im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen. Allgemein bildende Werke (zB Nachschlagwerke, Lexika) stellen keine Fachliteratur dar. Zeitungen sind nach den allgemeinen Grundsätzen nicht absetzbar. Abonnements von Tageszeitungen und…
Fachbücher, Fachliteratur, Fachzeitschriften Rz 1525: Abzugsfähige Aufwendungen liegen dann vor, wenn sie derart auf die spezifischen betrieblichen oder beruflichen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen abgestellt sind, dass ihnen die Eignung fehlt, private Bedürfnisse literarisch interessierter Bevölkerungskreise zu befriedigen (VwGH 22.3.1991, 87/13/0074). Es ist…
…Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware 11.1.5.4.1. Art und Umfang der Leistung Rz 1508: Bloße Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen, wie zB Speisen, Getränke, Lebensmittel, Textil-, Reinigungs- und Putzmittel, Büromaterial, Eisenwaren, Bekleidung, Fachliteratur, Wäsche, Werkzeuge usw., stellen keine handelsübliche Bezeichnung dar und reichen…
Kongress Rz 1575: Siehe "Studienreisen" (Rz 1651). Konventionalstrafe Rz 1576: Siehe "Strafen" (Rz 1649). Konversationslexikon Rz 1577: Siehe "Fachliteratur" (Rz 1525). Kosmetika Rz 1578: Siehe Rz 4732, Stichwort "Kosmetika". Körperbehinderung Rz 1579: Siehe Rz 4733, Stichwort "Körperbehinderung", sowie LStR 2002, Rz 839 bis 864. Kraftfahrzeug…
…1521). Lexikon Rz 1590: Siehe "Fachbücher, Fachliteratur" (Rz 1525). Literatur Rz 1591: Siehe "Fachbücher, Fachliteratur"(Rz 1525) sowie Rz 4736, Stichwort "Literatur". Lizenzgebühren Rz 1592: Gebühren für die Nutzung fremder Erfindungen und Rechte sind Betriebsausgaben. Über längere Zeiträume laufende Beträge sind zu aktivieren (beim Einnahmen…
…wird in der deutschen Fachliteratur bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit 10% bis zu 20%, immer bezogen auf die Servitutsfläche, angenommen (Kleiber-Simon-Weyers, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 4. Auflage 2002, 2003 Bundesanzeiger VerlagsGesmbH Köln Seite 2319 - 2321; Klaus B. Gablenz, Rechte und Belastungen in der Grundstücksbewertung…
…"Gewinn", "Cash-Flow", "Option" usw.) handelt es sich nicht um typische Fachliteratur (VwGH 22.12.1980, 2001/79). Diese Betrachtung gilt - von bestimmten Sonderfällen (VwGH 26.9.2000, 97/13/0238 betr. Journalist und Redakteur; Rz 383e betr. Politiker) abgesehen - auch beim Bezug mehrerer Tageszeitungen…
…Mitgliedsbeiträge, Fachliteratur, Tagungen, Fremdleistungen, geringwertige Wirtschaftsgüter). Ist der Abgabepflichtige mit der Aufteilung nicht einverstanden, liegt es an ihm, entsprechende Aufteilungen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (VwGH 8.10.1985, 83/14/0237). Beispiel: Fortbildungsaufwendungen eines Arztes, der selbstständig und nichtselbstständig tätig ist, sind im Verhältnis…
…die Abgeltung von Aufwendungen für Fachliteratur, Materialien, Reisen usw.). Rz 5254c: Ein Stipendium stellt wirtschaftlich jedenfalls keinen Einkommensersatz dar, soweit dieses jährlich insgesamt nicht höher ist als die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt gemäß § 31 Abs. 4 Studienförderungsgesetz 1992. Diese beträgt ab September 2023 977 Euro und…
…| VwGH 7.9.1993, 90/14/0195, 0196 | "freiwilliger Sozialaufwand" (zB Bewirtungsspesen, Versicherungen, Fachliteratur) | VwGH 16.9.1986, 85/14/0163 | Kleidung | VwGH 26.9.2000, 98/13/0107, 0108 | Rasenmäher | VwGH 26.9.2000, 98/13/0107…
…ihrer Emeritierung Werbungskosten (Fachliteratur, Reisekosten usw.) im Zusammenhang mit dem von ihnen freiwillig ausgeübten Recht, zu lehren und zu forschen, geltend machen? Aufwendungen eines emeritierten Hochschulprofessors im Zusammenhang mit dem von ihm (freiwillig) ausgeübten Recht, nach der Entpflichtung weiterhin in Forschung und Lehre tätig zu…
…Tageszeitungen Rz 1654: Aufwendungen für Tageszeitungen sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Siehe "Fachliteratur" (Rz 1525). Teilungskosten Rz 1655: Siehe "Umgründung". Teilhaberversicherung Rz 1656: Siehe Rz 1269. Telefonkosten Rz 1657: Kosten für betrieblich veranlasste Telefonate - unabhängig davon, ob im Festnetz oder im Mobilfunk - sind im tatsächlichen Umfang…
…Fahrten genutzt werden (können), hat eine Aufteilung der Kosten zu erfolgen. Die dazu ergangene Rsp des VwGH (27.3.1996, 92/13/0205) verlangt eine Erfassung der privaten und beruflichen Fahrten, um die Aufteilung vornehmen zu können. Nach § 4 Abs. 4 Z 5 zweiter Satz…
…und Hochschulunterricht; Nachhilfeunterricht für Schüler oder Studierende; sonstige Leistungen im Zusammenhang mit sportlicher Betätigung einschließlich der entgeltlichen Nutzung von Anlagen wie Turnhallen und vergleichbaren Anlagen; Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz; Herunterladen von Filmen und Musik; Bereitstellen von digitalisierten Texten einschließlich Büchern, ausgenommen Fachliteratur…