4. Rechte und Verpflichtungen (1) Die Einfuhr- oder Ausfuhrlizenz berechtigt und verpflichtet dazu, die unter die Lizenz fallende Erzeugnismenge innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen bzw. auszuführen. Die Erteilung der Lizenz kann von der Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden, die…
11. Ausfuhr 11.1. Lizenzpflichtiger Tatbestand (1) Die Vorlage einer Ausfuhrlizenz AGREX (X001), elektronisch oder auf Papier, ist - abgesehen von den Befreiungen nach Abschnitt 3. - erforderlich bei der Abfertigung lizenzpflichtiger Erzeugnisse aus dem zollrechtlich freien Verkehr der Union zur Ausfuhr nach Drittländern, auch über einen…
3. Lizenzbefreiungen: (1) Eine Lizenz ist in folgenden Fällen nicht erforderlich und nicht zu erteilen oder vorzulegen: a)Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder Ausfuhr von Erzeugnissen ohne kommerziellen Charakter gemäß Abschnitt 14.4. (Behältnisse und Verpackungen); b)Fälle, in denen gemäß Arbeitsrichtlinie ZK…
2. Fälle, in denen eine Lizenz erforderlich ist (1) Lizenzpflichtige Erzeugnisse sind im TARIC http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de&redirectionDate=20101012 mit der Maßnahme "LPS" gekennzeichnet. (2) Eine Auflistung aller lizenzpflichtigen Erzeugnisse ist ersichtlich auf der Homepage des BMF…
4. Lizenzen (1) Für Einfuhren von Erzeugnissen in die GemeinschaftUnion bzw. für Ausfuhren von Erzeugnissen aus der GemeinschaftUnion kann die Vorlage einer Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenz gefordert werden. Diese dienen zur Marktbeobachtung sowie zur Verwaltung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen. Lizenzpflichtige Erzeugnisse sind im TARIC bzw. ZEUS mit der…
1. Grundsätzliches (1) Für Einfuhren von Erzeugnissen in die Union bzw. für Ausfuhren von Erzeugnissen aus der Union kann die Vorlage einer Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenz gefordert werden. Diese dienen a)zur Marktbeobachtung sowie b)zur Verwaltung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und Präferenzregelungen. (2) Die zu beachtenden Bestimmungen…
9. Ein- und Ausfuhren ohne gültige Lizenz Stellt sich nach erfolgter Abschreibung heraus, dass die Ware tatsächlich nicht ein- bzw. nicht ausgeführt wurde oder es sich bei der ein- bzw. ausgeführten Ware nicht um die in der Lizenz angegebene Ware handelt (zB auf Grund eines…
10. Einfuhr 10.1. Lizenzpflichtiger Tatbestand Die Vorlage einer Einfuhrlizenz AGRIM (L001), elektronisch oder auf Papier, ist - unter Berücksichtigung der Befreiungstatbestände, wie sie im Abschnitt 3. angeführt sind - erforderlich bei der Überführung lizenzpflichtiger Erzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr der Union. 10.2. Vorlage der…
3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr (1) Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen. (2) Die kontrollpflichtigen Waren sind spätestens zu den in Abschnitt 2.1. Abs. 1 genannten Zeitpunkten bei einer zugelassenen Ausfuhrstelle zur Durchführung der Ausfuhrkontrolle zu gestellen.
Abschnitt 3.5. Ausfuhr Ausfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Ägypten | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2220 | Afghanistan | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2660 | Armenien | Waffenembargo | AH-3210 | Aserbaidschan | Waffenembargo | AH-3210 | Belarus…
5. Toleranz (1) Die Verpflichtung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder zur Ausfuhr ist als erfüllt anzusehen, wenn die gesamte in der Lizenz angegebene Menge vom Zoll nach dem einschlägigen Verfahren abgefertigt worden ist. Zu diesem Zweck gilt für die in der Lizenz…
14. Anhänge 14.1. Anhang I - Lizenzpflicht Einfuhr [Grafik] . [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] 14.2. Anhang II - Lizenzpflicht Ausfuhr [Grafik] . [Grafik] 14.3. Anhang III - Grunderzeugnisse [Grafik] 14.4…
13. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX Vorderseite [Grafik] . Rückseite [Grafik]
4.2. Ausfuhr oder Wiederausfuhr aus der Union (1) Für die Ausfuhr von Arten der Anhänge A, B oder C sind erforderlich: eine Ausfuhrgenehmigung (siehe Abschnitt 4.4; Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C401"), falls es sich um eine erstmalige Ausfuhr…
6. Freigabe und Verfall von Sicherheiten Die Sicherheit kann teilweise nach Maßgabe der Erzeugnismenge freigegeben werden, für die der Nachweis erbracht wurde, dass die Verpflichtung zur Ein- oder Ausfuhr eingehalten wurde. Diese Menge darf nicht weniger als 5% der Gesamtmenge betragen, die in der Lizenz…
7. Besondere Sektor bezogene Bestimmungen 7.1. Hanf (1) Die Überführung der in Abschnitt 14.1. Abschnitte C, D und G aufgeführten Hanferzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr ist an die Vorlage einer Einfuhrlizenz gebunden. (2) Bei der Überführung von anderen als zur Aussaat bestimmten…
1.4. Ausfuhr Ausfuhr ist das Verbringen einer den Beschränkungen unterliegenden Ware aus dem Bundesgebiet (auch aus Zolllagern oder aus Freizonen) - und nicht aus dem Zollgebiet - in das Ausland. Das Verbringen von Suchtmitteln aus einem EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in ein Drittland ist zwar…
8. Beantragung und Erteilung von Lizenzen 8.1. Zuständigkeit In Österreich werden die Lizenzen grundsätzlich elektronisch erteilt 1.vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), A-1012 Wien, Stubenring 1, für die Erzeugnisse, die in die Marktorganisationen für Wein und Alkohol einzuordnen…
5.3. Abschreibung von Ausfuhrbewilligungen Im Warenverkehr innerhalb der Union bleibt die ansonsten für die zollamtliche Abfertigung bestimmten (schraffierte) Spalte "Zollabfertigung" auf den Blättern 3 und 4 der Ausfuhrbewilligung leer. Entspricht die zur Ausfuhr gelangende Menge nicht der bewilligten Menge, so hat der Exporteur die…
2.2.2. Ausfuhrbeschränkungen (1) Für die Ausfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist gemäß § 1 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz eine Bewilligung des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung III/3 (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7480…