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9 Treffer1515 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 4066.1.11 Expatriates
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…des § 81 EStG 1988) für höchstens fünf Jahre beschäftigt werden, b)die während der letzten zehn Jahre keinen Wohnsitz im Inland hatten, c)die ihren bisherigen Wohnsitz im Ausland beibehalten und d)für deren Einkünfte Österreich das Besteuerungsrecht zukommt. Als Expatriates gelten Personen, die während…

LStR 2002 Rz 413–4166.5 Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung im Veranlagungsverfahren
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…1988 berücksichtigt werden; ausgenommen davon ist jener nach § 1 Z 11 (Expatriates). Rz 414: Die Berücksichtigung erfolgt auf Antrag des Abgabepflichtigen. Der sich ergebende Pauschbetrag wird zusammen mit allfälligen anderen Werbungskosten aus anderen Dienstverhältnissen sowie allfällige n Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen im Freibetragsbescheid, der auf…

LStR 2002 Rz 423–4266.8 Kostenersätze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…ausgenommen jene nach § 26 Z 9 EStG 1988, kürzen die jeweiligen Pauschbeträge. (2). Bei Expatriates gemäß § 1 Z 11 kürzen Kostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 nicht den Pauschbetrag. Rz 424: Nicht als Kostenersätze zählen Betriebsmittel oder sonstige Leistungen (zB Werkverkehr), die der Arbeitgeber…

LStR 2002 Rz 751–75510.7 Umzugskostenvergütungen (§ 26 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…und ausländischen Konzernversetzungen bleiben auf der Einnahmenseite außer Ansatz, sodass auch die damit zusammenhängenden Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Hinsichtlich Expatriates siehe auch Rz 1038d. Rz 753: Die Umzugskosten gemäß § 26 Z 6 lit. c EStG 1988 müssen belegmäßig nicht nachgewiesen werden…

LStR 2002 Rz 1039–104217 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…ergeht die Mitteilung für den Arbeitgeber. Diese Mitteilung enthält den vom Arbeitgeber zu berücksichtigenden Freibetrag. Hinsichtlich Expatriates siehe Rz 1038i. Rz 1040: Der Freibetragsbescheid enthält folgende Freibeträge, soweit die betreffenden Aufwendungen bei Durchführung der (Arbeitnehmer)Veranlagung berücksichtigt wurden: Werbungskosten, soweit sie nicht vom Arbeitgeber nach…

LStR 2002 Rz 721–72910.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…sind die Verhältnisse der letzten 24 Monate vor Beginn der Dienstreise maßgeblich. Hinsichtlich Expatriates siehe Rz 1038g. Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer ist/war zu folgenden Zeiten am selben Einsatzort (Dienstreise nach dem 2. Tatbestand) tätig: | 12.11.2006 - 17.12.2006 | 36 Tage…

LStR 2002 Rz 873–87412.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes mangels entsprechender Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnortes steht auch dann zu, wenn der Wohnort des Kindes im Ausland liegt (VwGH 28.5.1997, 96/13/0109; VwGH 10.9.1998, 96/15/0158). Hinsichtlich Expatriates siehe Rz 1038f.

EStR 2000 Rz 820131.4 Zuzugsfreibetrag (§ 103 Abs. 1a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…zum Erlernen der deutschen Sprache usw. Die in Zusammenhang mit dem Zuzug stehenden tatsächlichen Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen sind mit dem Zuzugsfreibetrag abgegolten. Dies gilt insbesondere auch für pauschalierte Aufwendungen (zB Werbungskostenpauschale für Expatriates iSd § 1 Z 11 VO BGBl. II Nr. 382/2001). …

LStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…26 | Bezügebegrenzungsgesetz | 340 | 17.02.98 | 07 0601/16-IV/7/97 | 72/1998 | § 26 | Ersätze an Expatriates | 345 | 15.12.97 | 07 0701/1-IV/7/97 | 36/1998 | § 33 | Rückf…