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5 Treffer1519 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die…

LRL 2012 Rz 764.3. Tatbestand der Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…nebenberuflicher Schriftsteller), Reisen (zB UFS 3.6.2005, RV/0301-G/04 betr. nebenberuflichem Reiseschriftsteller und Vortragendem)., nebenberufliche Tätigkeit im Bereich der Esoterik als spirituelle Beraterin (BFG 23.6.2015, RV/1100113/2012), nebenberufliche Mitwirkung in einer Band (BFG 27.3.2018, RV/7102951/2010).

EStR 2000 Rz 4710–475814.2.2.2 ABC der nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…solche Aufwendungen zu tragen, keine Bedeutung zukommt (VwGH 19.9.1990, 89/13/0174). Esoterikkurs Rz 4716: Siehe LStR 2002 Rz 359. Fahrrad Rz 4717: Siehe Rz 1527. Fernsehapparat Rz 4718: Aufwendungen dafür sind idR nicht abzugsfähig (VwGH 2.6.1967, 0174/67; weiters VwGH…

UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…2011 jedenfalls Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie Schulungsmaßnahmen, die dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Kenntnisse dienen. Umsätze aus Unterrichtseinheiten, die den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (zB Yoga-Kurse, Veranstaltungen mit esoterischem Inhalt, Kochkurse), sind nicht gemäß § 6 Abs…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Die Verbreitung von Desinformation, Fake News und Propaganda ist jedenfalls nicht gemeinnützig. Die reine Interessensvertretung für die Berufsgruppe der Journalisten ist nicht begünstigt. Esoterik Rz 48a: Die Verbreitung esoterischer Lebensweisheiten wird nicht als gemeinnützig gesehen. Ethische Vereinigungen Rz 49: sind gemeinnützig, sofern Persönlichkeitsbildung angestrebt und…