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KStR 2013 Rz 119416.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…

KStR 2013 Rz 935–942Tantiemen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…dargestellten Regeln. Eine Rückstellung für eine vereinbarte Tantieme ist soweit zulässig, wie die Tantiemenvereinbarung selbst steuerlich anzuerkennen ist. Tantieme, Abschlagszahlung Rz 936: Abschlagszahlungen auf eine vereinbarte Tantieme sind im Einzelfall auf ihre (auch zeitlich bedingte) Angemessenheit zu untersuchen. Tausch Rz 937: Es gelten die Ausführungen…

KStR 2013 Rz 553–55912.3.1.1 Kapitalanteile
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

12.3.1.1 Kapitalanteile Rz 553: Unter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, das sind Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Aktiengesellschaft: Die Gewinnverteilung der AG ist imUnter Kapitalanteilen versteht man Beteiligungen § 126 AktG geregelt. Demnach obliegt die Beschlussfassung über die Verteilung des Bilanzgewinnes…

KStR 2013 Rz 1195–119916.2.1.8.3 Beteiligung am Liquidationsgewinn
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

16.2.1.8.3 Beteiligung am Liquidationsgewinn Rz 1195: Substanzgenussrechte im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 liegen vor, wenn sie auf die Lebensdauer der emittierenden Gesellschaft abgestellt sind. Dieser Grundsatz schließt allerdings eine Abschichtung vor der Liquidation der Körperschaft nicht…

KStR 2013 Rz 1191–119316.2.1.8 Gewinnanteile auf Grund von Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

16.2.1.8 Gewinnanteile auf Grund von Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten 16.2.1.8.1 Allgemeines Rz 1191: Zivilrechtlich versteht man unter Genussrechten bzw. Genussscheinen solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis…

KStR 2013 Rz 863–873Missbräuchliche Einschaltung einer Körperschaft in einem Niedrigsteuerland
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

Missbräuchliche Einschaltung einer Körperschaft in einem Niedrigsteuerland Rz 863: Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger Anteilsinhaber einer AG in einem Niedrigsteuerland (hier: Panama), das ein Gewerbe in einem dritten Land (hier: Schweiz) betreibt, können die beim Steuerpflichtigen festgestellten Geldzuflüsse auch dann als verdeckte Ausschüttung angesehen…

KStR 2013 Rz 1163–116716.2.1.2 Erscheinungsformen von Beteiligungserträgen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

16.2.1.2 Erscheinungsformen von Beteiligungserträgen Rz 1163: Die Befreiung umfasst Gewinnanteile jeder Art, die aus Aktien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten (dh. aus anteilsähnlichen, nicht aus obligationenähnlichen) und Partizipationskapital im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF…

EStR 2000 Rz 6132–613520.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile Rz 6132: Besondere Entgelte und Vorteile sind Geldleistungen, die neben den in § 27 Abs. 2 EStG 1988 bezeichneten Einkünften oder an deren Stelle gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise: Zahlung verjährter Zinsen. Darlehensabgeld (Damnum); das ist der Unterschiedsbetrag…

KStR 2013 Rz 1183–119016.2.1.6 Gewinnanteile auf Grund von Anteilen an Kapitalgesellschaften
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

16.2.1.6 Gewinnanteile auf Grund von Anteilen an Kapitalgesellschaften Rz 1183: Zu den Gewinnanteilen aus Aktien und Stammeinlagen einer GmbH gehören nur jene Beträge, die mit einem Stammrecht (sozietäre Beteiligung) in einem ursächlichen Zusammenhang stehen. Unternehmensrechtlich ausschüttungsfähig ist nur der Bilanzgewinn (= positiver…

EStR 2000 Rz 6107–611120.2 Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2 Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte Rz 6107: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören: Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs. 2 und 5 EStG 1988; siehe Abschnitt 20.2.1) Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3 und 6 EStG 1988; siehe Abschnitt…

KStR 2013 Rz 692–705Aushaftende (ausstehende) Einlagen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

Aushaftende (ausstehende) Einlagen Rz 692: Noch nicht eingeforderte Einlagen sind rechentechnische Saldogrößen (Korrekturposten zum Eigenkapital). Sie können auch nicht abgewertet werden, da sie keinen Vermögensgegenstand darstellen. Zudem können auch bei sorgfältiger Geschäftsführung und bei Anstellen eines Fremdvergleiches Forderungen gegenüber Dritten nicht stets bei Fälligkeit sofort…

EStR 2000 Rz 1166–11765.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Ausschüttung dar (siehe hiezu ausführlich Rz 3391 ff). Rz 1174: Prämienzahlung Prämienzahlung in Höhe von 80% des Jahresgehaltes (VwGH 24.3.1998, 93/14/0009). Rz 1175: Tantieme Tantieme, deren Höhe sich nach dem Verhältnis der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft richtet (VwGH 8.3.1994…

EStR 2000 Rz 585919.2.1.3.2 Einkünfte des Mitunternehmers
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

19.2.1.3.2 Einkünfte des Mitunternehmers Rz 5859: Die Einkünfte des Mitunternehmers setzen sich zusammen aus dem Gewinnanteil auf Grund seiner Beteiligung zuzüglich den aus der Sonderbilanz (Ergänzungsbilanz) abgeleiteten Sonderbetriebseinnahmen, das sind Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienste…

LStR 2002 Rz 1052–105419.1.2 Arten der sonstigen Bezüge
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

19.1.2 Arten der sonstigen Bezüge Rz 1052: Neben dem in § 67 Abs. 1 EStG 1988 beispielhaft aufgezählten 13. und 14. Monatsbezug gehören zu den sonstigen Bezügen etwa auch eine nach dem Jahresumsatz bemessene Provision, die nur einmal und in einem Betrag gezahlt wird…

EStR 2000 Rz 5267–528316.2.10 Beschäftigte Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

16.2.10 Beschäftigte Gesellschafter Rz 5267: Vergütungen, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden, sind stets den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich…

EStR 2000 Rz 1060–1068Schadenersätze
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

Schadenersätze Rz 1060: Schadenersätze sind Einnahmen, soweit sie mit dem betrieblichen Geschehen im Zusammenhang stehen. Beispiele: Versicherung von Wasserschäden in der Ordination eines Facharztes - auch bei Anmietung und Arbeit an Wänden und Decken (VwGH 17.10.1991, 89/13/0261); Schadenersätze infolge Beratungsfehler (VwGH 8…

EStR 2000 Rz 1041–1048Fremdgelder
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Fremdgelder Rz 1041: sind grundsätzlich Durchlaufposten. Dies gilt nicht, wenn die Berechtigung besteht, über die Gelder zu verfügen (VwGH 7.7.1971, 0140/69) oder wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

LStR 2002 Rz 85–903.3.17 Mitarbeiterbeteiligungen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.3.17 Mitarbeiterbeteiligungen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988) Rz 85: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988 sieht einen eigenen Freibetrag von 3.000 Euro (bis 2015 1.460 Euro) für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten…

EStR 2000 Rz 4610–461913.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

13.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring Rz 4610: Bei einer Forderungsabtretung fließen Zahlungen, die der Schuldner des Zedenten unmittelbar an den Zessionar leistet, dem Zedenten im Zeitpunkt der Zahlung zu (VwGH 12.2.1965, 1767/64). Eine andere Betrachtung ist dann geboten, wenn die in…