RIS AI
5 Treffer1514 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 541–5437.7 Genussscheine, junge Aktien, Wohnsparaktien (§ 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…Nr. 111/1982 idgF, sind als Sonderausgaben innerhalb des allgemeinen Sonderausgabenhöchstbetrages absetzbar. Rz 542: Begünstigt ist nicht nur der Ersterwerb, sondern auch jeder weitere Erwerb eines Genussscheines, soferne die 10-jährige Behaltefrist ab der Anschaffung eingehalten wird. Rz 543: Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist die…

LStR 2002 Rz 544–5547.7.2 Junge Aktien
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…begünstigten AG über eine Bank erworben werdenwurden, wenn für die erworbenen Aktien weder Garantien hinsichtlich des Wertes noch der Dividendenansprüche abgegeben worden sind. Begünstigt ist stets nur der Ersterwerb einer jungen Aktie von der ausgebenden Bank. Jeder weitere Erwerb, auch wenn er innerhalb der Frist…

NeuFöR Rz 34–391.1.5. Gesellschaftsteuer (§ 1 Z 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…01.2010, RV/0566-L/06). Freiwillige Leistungen eines Gesellschafters im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung sind steuerpflichtig, hingegen fällt ein bedungenes Aufgeld (Agio) für den Ersterwerb der Gesellschaftsrechte unter die Befreiung. Spätere Kapitalerhöhungen, auch wenn sie bereits bei der Gründung der Gesellschaft vereinbart werden, fallen…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage des amtlichen Vordrucks nach erfolgter Beratung möglich. Davon abweichend ist bei der Gesellschaftsteuer zu beachten, dass die Steuerschuld beim Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an einer GmbH, GmbH & Co.KG oder AG erst mit Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch entsteht. Die…

EStR 2000 Rz 6179–618020.2.4 Beurteilung verschiedener Produktgruppen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

… 27 Abs. 4 EStG 1988 erfasst, wenn der Veräußerer unterschiedliche Anschaffungskosten ausgewiesen hat (was nur beim Ersterwerber von Optionsanleihen, die in den Emissionsbedingungen eine Aufteilung vorsehen, zutrifft) und in allen anderen Fällen der gesamte Gewinn aus der Veräußerung (Anleihe und Optionsrecht) unter den Einkünften aus…