…Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches nach § 11 BAO ab Anhängigkeit des Strafverfahrens zulässig, somit bei verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit mit der ersten Verfolgungshandlung (§ 14 Abs. 3 FinStrG) bzw. bei gerichtlicher Zuständigkeit bereits dann, wenn gerichtliche Ermittlungen, Vorerhebungen geführt wurden. 18.3. Sicherstellungsauftrag ist Bescheid Rz 1555:…
…Auslandsbezug sind amtswegige Ermittlungen dahingehend, ob durchAllgemein ist auf die Zuwendung ein strafgesetzlicherAnzeigepflicht gemäß § 78 StPO Tatbestand verwirklicht worden ist, nur dann vorzunehmenhinzuweisen. Demnach ist eine Behörde oder öffentliche Dienststelle zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn in Österreich bereits strafgerichtliche Verfolgungshandlungen eingeleitet worden…
…Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11 FinStrG), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Der Versuch und die Beteiligung daran sind nicht strafbar, wenn die Vollendung der Tat nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem…
…durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Gemäß § 83 Abs. 4 und 5 AußWG 2011 müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei Anzeigen von Finanzstrafbehörden oder Zollämtern diese (außer diese sind nicht rechtzeitig zu erreichen) mit Ermittlungen beauftragen. (2) Für das Strafverfahren wegen der in den § 177a StGB, …
Anhang 10Y "Abgefertigt" | Sprachen | Vermerke | ES | Despachado de aduana | DK | Toldbehandlet | DE | Abgefertigt | GR | | IR | Cleared | UK | Cleared | FR | Dédouané | BE | Dédouané | LU | Dédouané…
…getroffenen Maßnahme der zollamtlichen Überwachung darf erst vorgenommen werden, wenn entweder eine schriftliche Äußerung der Sicherheitsbehörde darüber vorliegt, dass die Gegenstände nicht dem Verbot unterliegen, oder innerhalb von zwei Wochen keine (allenfalls fernmündliche) Verständigung von Seiten der Sicherheitsbehörde, Staatsanwaltschaft oder Gericht über einen Beschlagnahmebeschluss vorliegt.
…dieser Beteiligung oder im Wirtschaftsjahr der Teilwertabschreibung erzielten Veräußerungsgewinnen aus anderen Beteiligungen (dritter Teilstrich; siehe sogleich das Bespiel unten) zu beachten. Dem Gesamtbetrag der Einkünfte vor Anwendung der Zinsschranke ist im jeweiligen Wirtschaftsjahr gemäß § 1 Z 1 lit. b iVm Z 3 EBITDA-Ermittlungs-VO…
…Die Ermittlungen im Rahmen des Suchverfahrens sind von den Zollstellen so durchzuführen, dass sie alle für die Erhebung der Abgaben erforderlichen Daten erhält, damit das Zollamt Wien die Erhebung der Eingangsabgaben durchführen kann. (2) Neben dem Inhaber des Carnet TIR wird auch der Warenführer oder…
…in- und ausländische Einkünfte, wie beispielweise Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG 1988 oder DBA-steuerbefreite Auslandseinkünfte, beeinflussen den Gesamtbetrag der Einkünfte vor Anwendung des § 12a KStG 1988 hingegen nicht und bleiben daher auch für Zwecke der Ermittlung des steuerlichen EBITDA unberücksichtigt (vgl. dazu Art. 4 Abs…
…an einer land- und forstwirtschaftlichen oder selbständig tätigen Mitunternehmerschaft Rz 466: Siehe StiftR 2009 Rz 53 und Rz 54. 4.4.8 Mindestgewinn bei Versicherungsunternehmen Rz 467: Die Anordnung in § 17 Abs. 3 KStG 1988, dass Versicherungsunternehmen einen Mindestgewinn zu versteuern haben, ist keine Ermittlungs-…
…Bei Wirtschaftsgütern, die nicht in der "AfA-Tabelle 1988 für den Bereich der Elektrizitätswirtschaft" enthalten sind und bei denen noch keine Beurteilung der Nutzungsdauer in einem Ermittlungs- und Veranlagungsverfahren, im Zuge einer Außenprüfung oder in einem Rechtsmittelverfahren erfolgte, ist ab dem nach dem 31.12…
… 4 AbsVwGH 27.11.2017, Ra 2016/15/0042). 1 - Ermittlung) oder Bezahlung (§ 4 Abs. 3 Eine Rückstellung für eine Nachforderung von Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Dienstgeber- Ermittlung) erfolgt. Esund Sozialversicherungsbeiträgen ist nichtdaher in jenem Jahr zu untersuchenbilden, ob der Steuerpflichtige schon beiin dem der Bilanzerstellung mit…
…Einleiten des Suchverfahrens, Frist für Antwort des Inhabers des Verfahrens: 28 Tage | Frist zur Ermittlung des Ortes der Zollschuldentstehung nach Art. 77 Abs. 1 Buchstabe a) UZK-DA | 7 Monate nach Ende der Gestellungsfrist | Werden keine oder unzureichende Angaben erteilt , ist das…