…darauf, ob vom eingeräumten Ermessen innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen Gebrauch gemacht wurde, oder ob dies - in Form einer Ermessensüberschreitung oder eines Ermessensmissbrauches - nicht der Fall gewesen ist (VwGH 24.9.2002, 2002/14/0082). Rz 1687: Die Vorschriften über eine Nachsicht wären sinnlos…
8.57.5. Anzeige- und Evidenzpflicht (§ 43 UmgrStG) 8.5.17.5.1. Anzeigepflicht Rz 1899: Die Anzeigeverpflichtung gemäß § 43 Abs. 1 UmgrStG betrifft zunächst alle jene, die Vermögen im Rahmen des UmgrStG übertragen (Übertragende) oder übernehmen (Übernehmende). Die Anzeigeverpflichtung gemäßVon § 43 Abs. 1 UmgrStG…
I Einleitung Die Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002) stellen einen Auslegungsbehelf zum Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991 idF AbgÄG 2001 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…