1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…
Anhang 5: Sammlung von Fragestellungen und Rechtsprechung 1. Vorübergehende Verwendung - Änderung nach Fristablauf: Ausgangslage: Es geht um eine Löschung eines Verwendungsscheines aus dem Jahr 2013. Als Erledigung wurde eine Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und eine Wiederausfuhr sowie eine Ausfuhr mit Verfahren 1000 (Ausfuhr…
1.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung 1.3.1. Anwendungsbereich Art. 163 UZK-DA Laut Art. 163 Abs. 1 Buchstabe b UZK-DA ist im Verfahren der Endverwendung der Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (vereinfachtes Bewilligungsverfahren) nur dann zulässig, wenn…
0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
Anhang 1: Liste der Erdölerzeugnisse, für welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gelten Anhang 1 | KN-Code | Warenbezeichnung | ex Kapitel 27: "Verschiedene" | Bestimmte, in den zusätzlichen Anmerkungen 5 und 6 aufgeführte Erzeugnisse | 2707…
A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…
19.8. Ermessen Rz 1683: Bejaht die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Unbilligkeit in der Einhebung einer Abgabe bzw. im Behalten einer bereits entrichteten Abgabe (siehe Rz 1627 bis Rz 1629), so schließt sich daran die Ermessensentscheidung, die dem § 20 BAO zufolge nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit…
11.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen Rz 1214: Neben der Möglichkeit, den Haftungsbescheid mit Beschwerde (§ 243 BAO) anzufechten, steht dem Haftungspflichtigen das Recht zu, innerhalb der Beschwerdefrist gegen den Haftungsbescheid den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Beschwerde anzufechten (§ 248 BAO), unabhängig davon, ob dieser Bescheid (Abgabenbescheid…
0. Übersicht, Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 210 bis 225…
7. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO) 7.1. Verwendung von Guthaben im Regelfall (§ 215 Abs. 1 und 2 BAO) Rz 800: Guthaben ist ein Begriff der Abgabenverrechnung und bringt zum Ausdruck, dass auf dem Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht (VwGH…
5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…
22.9. Ermessen bei amtswegiger Rückzahlung Rz 1919: Die amtswegige Rückzahlung liegt im Ermessen der Behörde. Sie wird vor allem im Interesse der anzustrebenden Saldenbereinigung auf auslaufenden Abgabenkonten, auf denen keine weiteren Buchungsvorgänge zu erwarten sind, vorgenommen, sofern der Verfügungsberechtigte eindeutig feststeht. Ein weiterer Fall…
3. Verwendung 3.1. Zollamtliche Überwachung Art. 254 UZK Die aufgrund einer Bewilligung der Endverwendung abgabenbegünstigt in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren bleiben unter zollamtlicher Überwachung. Die zollamtliche Überwachung endet, wenn die Waren erstmals der vorgeschriebenen Endverwendung zugeführt wurden entsprechend der diesbezüglichen Vorschriften ausgeführt…
1.2. Formelles Bewilligungsverfahren Hinweis: a) Gemäß Artikel 173 UZK-DA gilt: (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die…
Artikel 120 Billigkeit (1) In anderen als den in Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 119 genannten Fällen werden die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht…
5.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben) Rz 1318: Ergänzend zu den Sonderregelungen in § 4a Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Z 3 EStG 1988 werden in § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 56 UZK (Gemeinsamer Zolltarif und…
3.5. Zulässige Fälle Als "Fahrzeuge" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten alle im Straßen- und Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzten Beförderungsmittel samt der mit den Beförderungsmitteln eingeführten Ersatzteile, normales Zubehör und Ausrüstung einschließlich der zum Befestigen, Abstützen oder Schützen der Waren…
10.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen 10.1.2.1 Allgemeines Rz 4009: Einnahmen müssen grundsätzlich von außen zufließen. Bloße Wertzuwächse, die in der Einkunftsquelle selbst liegen, fließen nicht zu und stellen demnach auch keine Einnahmen iSd § 15 EStG 1988 dar. Nicht…