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11 Treffer1580 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 606–6137.14.2 Nachversteuerungstatbestände
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Rz 606: Eine Nachversteuerung von Versicherungsprämien hat zu erfolgen, wenn die Ansprüche aus einer Kapitalversicherung auf den Erlebensfall innerhalb der jeweiligen (vom Versicherungsbeginn und dem Alter des Versicherten abhängigen) Mindestbindungsfrist ganz oder teilweise abgetreten oder rückgekauft werden; dies gilt auch für Ansprüche aus einem Rentenversicherungsvertrag…

EStR 2000 Rz 6136–613920.2.1.10 Lebensversicherungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…des Versicherungsvertrages jeweils das 50. Lebensjahr vollendet haben. Es handelt sich um Versicherungsleistungen aus einer Erlebensversicherung oder aus dem Rückkauf einer auf den Erlebensfall oder Er- und Ablebensfall abgeschlossenen Kapitalversicherung oder im Falle einer Kapitalabfindung oder eines Rückkaufs einer Rentenversicherung, bei der der Beginn der…

LStR 2002 Rz 467–4787.5.3.2 Kapitalversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…besteht eine Mindestbindungsfrist von 20 Jahren. Sie bemisst sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Zeitpunkt des - ganzen oder teilweisen (zB Zwischenauszahlungen, Gewinnanteile) - Anfallens der Versicherungssumme im Erlebensfall. Prämien für derartige Versicherungsverträge sind aber nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1…

LStR 2002 Rz 479–4827.5.3.3 Rentenversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…da bei diesen Versicherungen mangels feststehender Versicherungssumme im Erlebensfall kein Vergleich der Versicherungssummen bei Er- und Ableben durchgeführt werden kann. Rz 481: Werden Ansprüche aus einem begünstigten Rentenversicherungsvertrag mit lebenslänglicher Rentenzahlung vor oder nach Beginn der Rentenzahlung ganz oder zum Teil durch eine (auch entsprechend…

LStR 2002 Rz 81–843.3.16 Zukunftsicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…eine Zukunftssicherung dar. Beiträge zu Er- und Ablebensversicherungen sind nur dann steuerfrei, wenn für den Fall des Ablebens des Versicherten mindestens die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt. Die Mindestlaufzeit einer derartigen Versicherung muss entweder 15 Jahre (für vor dem 31. Dezember 2010…

LStR 2002 Rz 483–4897.5.3.4 Einmalprämie
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…einen bestehenden Kapitalversicherungsvertrag ab dem 1. Juni 1996 ein Rentenwahlrecht aufgenommen, demzufolge der Versicherungsnehmer das Recht hat, im Erlebensfall der versicherten Person an Stelle der einmaligen Kapitalleistung die Zahlung einer mindestens auf die Lebensdauer der versicherten Person zahlbaren Rente zu verlangen, liegt keine Novation vor.

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Begünstigung im Falle des Erlebens einerseits bzw. im Todesfall andererseits gegeben ist. Versicherungsnehmer: Der Arbeitgeber Versicherte Person: Der Arbeitnehmer Begünstigter im Erlebensfall: Der versicherte Arbeitnehmer Begünstigter im Todesfall: Der Arbeitgeber Im Todesfall behält sich der Arbeitgeber die Möglichkeit offen, an den Rechtsnachfolger des Verunglückten die…

LStR 2002 Rz 1401–140241.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

41.16 Steuerliche Behandlung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge im Todesfall 41.16.1 Während der Ansparphase Rz 1401: Der Erbe kann in den Vertrag einsteigen und einen Auszahlungsplan - bezogen auf seine Person - abschließen. In diesem Fall liegt keine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z…

LStR 2002 Rz 136040.14 Tod des Versicherungsnehmers
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

40.14 Tod des Versicherungsnehmers 40.14.1 Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und freiwillige Höherversicherung im Todesfall Rz 1360: Verstirbt der Versicherungsnehmer, treten die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Konsequenzen ein (allenfalls Witwen-, Waisenversorgung, Versorgung für Personen, mit denen der Erblasser…

EStR 2000 Rz 1271–12745.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung
geltende FassungRichtlinien05.12.2007

5.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung Rz 1271: Als Betriebsausgaben absetzbar sind auch Prämien zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung, welche den Schaden ersetzt, der durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebes infolge eines Schadenereignisses, wie zB Krankheit der den Betrieb leitenden Personen, Brand, Explosion, eintritt (VwGH…

LStR 2002 Rz 131739.7.2 Tod des Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.7.2 Tod des Steuerpflichtigen Rz 1317: Mit dem Todestag des Steuerpflichtigen (Antragsteller) verliert die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit. Somit ist eine prämienbegünstigte Weiterführung des Bausparvertrages nicht möglich. Änderungen (Senkung) der Bemessungsgrundlage für die Steuererstattung, welche durch den Tod einer mitberücksichtigten Person (Ehe)Partner, Kinder…